Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung: Deutliche Worte an die Politik

Seit über drei Jahren stockt in Deutschland und dabei insbesondere in Niedersachsen die Erkundung und z.T. auch die weitere Erschließung von Erdgasvorkommen sowohl unkonventioneller als auch konventioneller Lagerstätten. Das hat zur Folge, dass die inländische Gewinnung von Erdgas stärker im Abfall begriffen ist als noch vor wenigen Jahren prognostiziert. Wenige Tage vor der Jahrestagung des Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e. V. (WEG) meldet dieser sich in einer Pressemitteilung mit deutlichen kritischen Worten an politische Entscheidungsträger.

1. Vorbemerkungen

Erdgasbohrung "Walsrode Z1a" im Februar 2013 ©chef79

Erdgasbohrung „Walsrode Z1a“ im Februar 2013 ©chef79

Der Stillstand in der Exploration ist darauf zurückzuführen, dass den Erdgasgewinnungsunternehmen die rechtliche Planungssicherheit fehlt. Das wiederum ist auf die seit ungefähr dem Jahreswechsel 2010/2011 anhaltende Debatte um das bewährte Verfahren Hydraulic Fracturing zurückzuführen. Dieses Verfahren hat meistens den Zweck, in gering durchlässigen bis undurchlässigen Speichergesteinen künstliche Risse zu erzeugen, so dass das Speichermedium (Erdöl, Erdgas, Thermalwasser) zum Bohrloch strömen und zutage gefördert werden kann.

Bereits seit 1961 fand dieses Verfahren in Deutschland in Erdgaslagerstätten seine Anwendung, ohne das es von der Öffentlichkeit wahrgenommen wurde, obwohl bereits in der Vergangenheit darüber in den Lokalmedien berichtet wurde, wie dieser Bericht der „Rotenburger Rundschau“ aus dem Jahr 2007 beweist.

Das änderte sich schlagartig zum Ende des Jahres 2010, als der Pseudo-Dokumentarfilm „Gasland“ erschien. In diesem wurde u.a. behauptet, dass infolge der Anwendung des Fracverfahrens Erdgas in Trinkwasserschichten migriert sei und sich deshalb Wasserhähne entzünden ließen. Zwar musste der Filmemacher Josh Fox vor laufender Kamera eingestehen, dass er wusste, dass die Wasserhähne durch natürliche Gaszutritte entflammbar waren und dieses Phänomen seit Jahrzehnten bekannt war, aber die Bilder, die unkritisch in vielen Fernsehberichten gezeigt wurden, hatten ihre Wirkung erzielt.

So gründeten sich noch 2010 erste Bürgerinitiativen (BI) gegen Erdgas-Explorationsprojekte wie z.B. im münsterländischen Nordwalde, wo eine Erkundungsbohrung auf Kohleflözgas geplant war. Weitere BI-Gründungen folgten in weiteren Gebieten, in denen entweder potenzielle  Kohleflözgaslagerstätten oder potenzielle Schiefergaslagerstätten erkundet werden sollten. Selbst in klassischen Förderregionen gründeten sich BI, die zunächst gegen Hydraukic Fracturing opponierten. Das war z.B. im Bereich der Lagerstätte „Völkersen“ der Fall, wo sich eine BI namens „No Fracking“ gründete, nachdem ein Benzolaustritt an einer Lagerstättenwasserleitung bekannt wurde. Medien, wie der NDR (auch bekannt als „Grünfunk“), konstruierten einen Zusammenhang zum Hydraulic „Fracking“ Fracturing, was die seltsam anmutende Namenswahl der BI erklären könnte.

Diese BI, teils im bis heute anhaltenden engen Schulterschluss mit Lokal-/Regionalzeitungen oder Sendeanstalten wie dem genannten NDR sowie Umweltverbände übten einen massiven Druck auf die Politik aus und das mit Erfolg. In Nordrhein-Westfalen wurden selbst Erkundungsbohrungen mit einem Moratorium belegt, sofern die Unternehmen nicht zusichern können, dass in den entsprechenden Gebieten Hydraulic Fracturing ausgeschlossen werden kann. Das ist eine absolut unsinnige Forderung, da ja erst durch Erkundungsbohrungen festgestellt werden kann, ob überhaupt Erdgasvorkommen vorhanden sind, deren Gewinnung Fracmaßnahmen erforderlich macht.

Aber auch in Deutschlands bedeutendstem Förderland Niedersachsen kam die Erkundung neuer sowie die Feldesentwicklung bekannter Lagerstätten zum Stillstand, sofern sich die Vorkommen in Lagerstättentypen befinden, die Fracarbeiten zur Gewinnung von Erdgas zwingend erfordern bzw. wo die Anwendung förderoptimierend eingesetzt werden kann. Dazu zählen neben den ab 2008 neu erkundeten Schiefergas- und Kohleflözgaslagerstätten auch gering durchlässige Lagerstätten in den Sandsteinen des Karbon, des Rotliegend sowie des Buntsandstein.

Der Grund dafür ist, dass neben den erwähnten angeblich entflammbaren Wasserhähnen als Folge von Fracmaßnahmen verbreitet wurde, dass Trinkwasser „verseucht“ wurde oder werden könnte. Angeblich sollen die dafür dem Fracfluid zugesetzten Chemikalien verantwortlich sein. Diese Zusätze haben den Zweck, die Eigenschaft des Wassers so zu verändern, dass Stützmittel, wie z.B. Keramikkügelchen, Quarzsand oder Schwerminerale (bspw. Zirkon) in die erzeugten Risse transportiert werden können. Zwar ist bei weltweit über 2 Millionen Fracjobs seit 1947 höchstens ein einziger Fall bekannt, in dem das der Fall war (siehe Interview mit Brian Horsfield, GFZ Potsdam), aber die permanente Wiederholung dieser Befürchtung in den Medien verbunden mit der verbreiteten Ansicht „Chemie“ wäre etwas grundsätzlich Schädliches, haben ebenso wie die brennenden Wasserhähne ihre Wirkung hinterlassen.

Ohne dass es auch nur einen einzigen umweltrelevanten Zwischenfall infolge der Anwendung von Fracmaßnahmen in Deutschland gegeben hätte, ließ sich die Politik von der Hysterie und Angstschürerei einiger weniger Mitbürger beeindrucken, die sich inzwischen als „Anti-Fracking-Bewegung“ versteht, aber auf entsprechenden Demonstrationen kaum mehr als 300 Menschen zusammenbekommt. Der Fakt, dass es durch Fracarbeiten zu keinem einzigen Grundwasserschadensfall gekommen ist und dieser mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, wird stattdessen ignoriert.

Stattdessen wird, wie beschrieben, die Erkundung untersagt bzw. soll im Hauptförderland Niedersachsen jeglicher Grundlage entbehrend, erschwert werden. Das geht aus einer Presseinformation der Minister Lies (SPD, Wirtschaft) und Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen, Umwelt), hervor. So soll zwar weiterhin die Anwendung des Hydraulic Fracturings in Lagerstätten, in denen es seit Jahrzehnten zuvor durchgeführt wurde, weiterhin mit Einschränkungen möglich sein, jedoch nicht zur Gewinnung von Schiefergas. Dieses Ansinnen soll in einer Bundesratsinitiative seinen Niederschlag finden, wie aus diversen Presseartikeln hervorgeht, u.a. aus einem bereits am 8. Mai 2014 bei FAZ-Online erschienenen.

Doch diese Einschränkungen sind nach Auffassung des WEG zu weitreichend:

2. WEG: Auflagen zu hoch – praktikable Regelungen gefordert

Aufwältigung der "Erdgasbohrung Buchhorst Z20" chef79

Aufwältigung der Erdgasbohrung „Buchhorst Z20“ ©chef79

So ist die Pressemitteilung des „Lobbyverbandes“ überschrieben. Zwar wird das Bekenntnis der Landesregierung zum „Erdgasstandort Deutschland“ begrüßt und die beschlossene Bundesratsinitiative als „wichtiger Schritt für die Zukunft der heimischen Produktion“ bewertet, dennoch hält sich der WEG nicht mit deutlicher Kritik zurück:

Der Verband kritisiert jedoch die beabsichtigten zu hohen Auflagen, die zusätzlich zu den damit verbundenen wirtschaftlichen Belastungen die Erdgasproduktion in vielen Fällen deutlich einschränken würde. Insbesondere der großflächige Ausschluss von Gebieten sei nicht akzeptabel.

Vielmehr wird eine differenzierte Betrachtung sowie eine Prüfung eines jeden Einzelfalles vorgeschlagen und zudem eine gleichrangige Berücksichtigung von  Umweltschutz, Bürgerinteressen und Rohstoffversorgung gefordert.

Diese Forderung ist insofern nachvollziehbar, als das bisher in den vergangenen drei Jahren Forderungen von BI Beachtung geschenkt wurde (siehe Vorbemerkungen), der Industrie jedoch nur ohne plausible Begründung Steine in den Weg gelegt worden sind. Dabei kam diese, ohne dazu gesetzlich verpflichtet zu sein, den Forderungen von BI bereits nach. So wurde besipielsweise die Lagerstättenwasser-Versenkbohrung „Völkersen H1“ der RWE-Dea stillgelegt oder man ist der Forderung nach mehr Transparenz nachgekommen.

Darüber hinaus wurde darauf verzichtet, sein Recht auf Bearbeitung und Genehmigung von Fracmaßnahmen einzuklagen. Schließlich hat sich seit 2011, dem Jahr, in dem zuletzt eine Fracmaßnahme in Niedersachsen durchgeführt wurde, an der Gesetzeslage nichts geändert. Es war und ist aber bis in die Gegenwart nicht klar, ob und in welcher Art und Weise sich die Gesetzeslage ändern könnte, weshalb die Industrie vor Investitionen zurückschreckt, was nicht nur die Nutzung einheimischer Erdgasvorkommen einschränkt, sondern auch in der Folge die Abhängigkeit vom Ausland vergrößert und auch meist gut bezahlte Arbeitsplätze gefährdet. Dazu der Hauptgeschäftsführer des WEG, Joseph Schmid:

„Nach der seit Jahren andauernden Debatte, die unsere Aktivitäten blockiert hat, brauchen wir verlässliche Rahmenbedingungen, die eine wirtschaftlich und ökologisch verantwortungsvolle Nutzung der heimischen Erdgaspotenziale wieder ermöglichen“

Völlig zu Recht wird auch die Ablehnung der Erkundung der Schiefergaspotenziale kritisiert, welche mittels Erlass erfolgen soll. Dazu Schmid:

„Eine Industrienation wie Deutschland kann sich einen solchen Stillstand nicht leisten. Für eine sichere, beständige und bezahlbare Energieversorgung muss es auch möglich sein, die neuen Lagerstätten zu erkunden, denn dort liegen die größten Potenziale.“

Dieser Aussage kann sich der Verfasser über das Thema hinaus nur anschließen. Diese Nation, einst bekannt für ihre Dichter und Denker, aber auch für ihre herausragenden Ingenieure und Naturwissenschaftler entfernt sich infolge der vom Ausland belächelten „German Angst“ immer mehr von der Spitze der letztgenannten Wissenschaftsbereiche. Deutschland hat sich nicht nur aus der Kernenergiegewinnung verabschiedet, sondern insgesamt aus der Forschung auf diesem Gebiet. So wurde aus rein ideologischen Gründen verhindert, Konzepte zu entwickeln, die die Kernenergiegewinnung noch sicherer machen und dabei das „Müll“-Problem auf ein Minimum verringern könnten. Außerdem wurde von der gegenwärtigen niedersächsischen Landesregierung ein Projekt aus ideologischen Gründen eingestampft, das Schülern die sogenannte „Grüne Gentechnik“ vermitteln sollte (man recherchiere nach „HannoverGen“).

Zum Abschluss macht der WEG deutlich, dass trotz des Gegenwindes an der Erkundung der Schiefergaspotenziale und Durchführung von Pilotprojekten festgehalten werden soll…

…da heimische Rohstoffe unverzichtbar für die Versorgungssicherheit in Deutschland sind.

Und mit diesem letzten Abschnitt sowie Zitat ist der Kern dieses Blogs getroffen worden: Die Erkundung und Gewinnung von Erdöl und Erdgas ist sowohl technologisch als auch wissenschaftlich eine äußerst spannende Angelegenheit. Nicht umsonst sind in dem an Kohlenwasserstofflagerstätten vergleichsweise armen Deutschland Meilensteine in der Erkundung, Erschließung sowie Gewinnung, aber auch in Hinblick auf Umweltschutzbelange, gesetzt worden. Darüber hinaus sollte nicht vergessen werden, dass jeder im Inland gewonnener Kubikmeter Erdgas (oder auch jede Tonne Erdöl) nicht unter hohem energetischen Aufwand importiert werden muss.

Niedersachsen: Erschwerung der Genehmigung von Erdgasgewinnungsprojekten Teil II

Im ersten Teils der Kritik zum Erlass der niedersächsischen Landesregierung bzw. einer Pressemitteilung der Minister Lies (SPD, Wirtschaft) und Wenzel (B’90/Die Grünen) dazu wurde übersichtsartig die Entwicklung der Debatte um das bewährte Standardverfahren Hydraulic Fracturing in Deutschland beleuchtet. Dabei wurde u.a. auf die Rolle der Medien eingegangen und die Reaktionen auf politischer, insbesondere landespolitischer Ebene. Der zweite Teil wird sich dezidiert mit der Pressemitteilung (PM) [1]kritisch auseinandersetzen.

1. Einleitung

Diese ist im parolenhaften Stil von Gruppen wie Greenpeace, Campact! oder eben auch den gegen die einheimische Erdgasförderung opponierenden Bürgerinitiativen (BI) verfasst:

Minister Wenzel und Lies: Ja zur Erdgasförderung! – Nein zu umwelttoxischen Substanzen unter Tage!

Tightgas-Bohrung Düste Z10 im Landkreis Diepholz ©chef79

Tightgas-Bohrung Düste Z10 im Landkreis Diepholz ©chef79

Wie bereits in Teil I der Kritik kurz angesprochen, handelt es sich bei dem Begriff „umwelttoxisch“ um einen reinen Phantasiebegriff der vom schleswig-holsteinischen Umweltminister Robert Habeck geprägt worden ist, aber inzwischen sich weiter verbreitet hat und auch Einzug in den Koalitionsvertrag der derzeitigen Bundesregierung gehalten hat[2].

Gemeint sind sicherlich umweltgefährdende Substanzen, die mit dem Gefahrenstoffsymbol, das einen toten Fisch sowie einen abgestorbenen Baum zeigt sowie den Buchstaben „N“ enthält, gekennzeichnet werden[3]. Im Fracfluid, dass für Fracarbeiten in der Bohrung „Düste Z10“ vorgesehen war/ist, ist bereits 2012 kein einziger Stoff enthalten, der als „umweltgefährdend“ eingestuft wird. Lediglich das auch in der Natur vorkommende Borax war mit einem Anteil von 0,004 Prozent oder 30 kg als „giftig“ eingestuft. Insgesamt sind in der Flüssigkeit 0,8 Prozent an „Chemikalien“ enthalten, darunter mit allein 0,34 Prozent das Lebensmittel Guar[4]. Hinzu kommt, dass zahlreiche umweltgefährdende bis hochgiftige Substanzen von Natur aus im Untergrund enthalten sind. Dieser Sachverhalt unterstreicht den parolenhaften Charakter der Überschrift der PM.

2. Kritik der Punkte im Einzelnen

Die Minister führen acht Punkte als zukünftige Voraussetzungen für die niedersäschsiche Erdgasförderung auf, die im einzelnen kritisch betrachtet werden sollen:

Beide Minister lehnen die Erdgasförderung aus Schiefergestein bzw. Tongestein (Fracking aus unkonventionellen Lagerstätten) grundsätzlich ab, da die Risiken derzeit nicht abschätzbar sind.

Leider benennen die Minister keine fachlich fundierten Quellen, auf die sich ihre Ablehnung stützt. Die bundesdeutsche Fachbehörde für Rohstofffragen, die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) sieht unter der Betrachtung von Umweltaspekten keine grundsätzlichen Unterschiede gegenüber konventionellen Lagerstätten.

Auch wenn eine Schiefergasnutzung zum Teil spezielle Herangehensweisen und Genehmigungen erfordert, so besteht in der Gesamtheit bei planmäßiger Durchführung der Arbeiten kein grundsätzlicher Unterschied zur Erdgasförderung aus konventionellen Lagerstätten[5].

Allerdings finden die Aussagen und Erkenntnisse der BGR kaum eine Beachtung in der öffentlichen Debatte. Mehr oder weniger wird sich auf eine von fachfremden erstellte Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes berufen. Siehe dazu auch Teil I der Kritik.

Ansonsten ist die Aussage inhaltsleer. Wenn praxisbezogene Forschungstätigkeiten, und dazu gehören nun einmal streng überwachte Pilotvorhaben, unterbunden werden, ist es unmöglich, die unterstellten Risiken zu beurteilen. Im Nachbarland Polen wird pragmatischer vorgegangen. Hier wurde ein Projekt von Anfang bis Ende wissenschaftlich begleitet[6]:

To test rumors about the dangers of hydraulic fracturing, the Ministry of the Environment has performed environmental research in the area of the Łebień LE-2H borehole in Pomerania, where in mid-2011 the Lane Energy company carried out the first full-scale hydraulic fracturing in a horizontal section in Poland.

Im einst für seine Naturwissenschaftler bekannten Deutschland traut man sich dieses Vorgehen nicht zu. Es überwiegt stattdessen die oft zitierte „German Angst“.

Zum nächsten Punkt:

Hydraulische Bohrlochstimulation (Fracking) darf nur im Sandgestein und in großen Tiefen ab 2500 Metern erfolgen. Diese Art der Erdgasförderung wird in Niedersachsen seit mehr als 30 Jahren praktiziert.

Auch hierfür fehlt die fachliche Plausibilität. Eine Simulation der Rissausbildung unter Extrembedingungen, durchgeführt durch die BGR, ergab, dass sich die Risse maximal 220 Meter nach oben ausbreiten können[5]. In einer früheren Rundverfügung des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) wurde ein Mindestabstand zwischen Rissobergrenze und tiefsten nutzbaren Grundwasserleiter von 1000 Meter genannt[7]. Diese Grundwasserleiter liegen in Niedersachsen maximal in ca. 200 Metern Tiefe. Zudem weisen die Staatlichen Geologischen Dienste zusammen mit der BGR in einer Kritik an den 2012 publizierten Risikostudien des UBA, des Landes Nordrhein-Westfalen sowie einer weiteren im Auftrag von ExxonMobil darauf hin, dass auch die potenziellen Schiefergaslagerstätten durch mehrere hundert Meter mächtige, flüssigkeitsundurchlässige Gesteinspakete abgedeckt sind[8]. Zudem ist in Niedersachsen auch schon in Bohrungen gefract worden, die z.T.  flacher waren als 2.500 Meter.

Zukünftig soll für jede Tiefbohrung mit Fracmaßnahmen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.

Hier stellt sich die Frage nach dem Warum? Eine Fracmaßnahme dauert ca. 1 bis 2 Stunden. Nachvollziehbarer wäre es, wenn künftig sämtliche Erdgasbohrungen einer UVP unterzogen würden und dabei der Gesamtprozess von der Bohrung über etwaige Stimulationsmaßnahmen bis zum Ende der Produktion Beachtung fände. Die Anwendung von zeitlich sehr eng begrenzten Fracmaßnahmen als alleinige Begründung ist unplausibel, zumal der eigentliche Vorgang überwiegend außerhalb des Bereiches der UVP-Schutzgüter vollzogen wird.

Die Verpressung von Lagerstättenwasser darf nur noch in den geologischen Formationen, aus denen es gefördert wurde, erfolgen.

Auch diese Forderung ist sachlich gesehen nicht nachvollziehbar. Schließlich wird Lagerstättenwasser (Vorwiegend Salzwasser) seit Jahrzehnten unfallfrei in salzwasserführende, nach oben hin abgedichtete Formationen versenkt. In manchen Fällen dienen ehemalige Erdöllagerstätten als Versenkstellen. Das ist ebenfalls gut nachvollziehbar, da in aufgelassenen Erdöllagerstätten neben immer noch vorhandenem Erdöl eben bereits auch Lagerstättenwasser enthalten ist.  Zudem ist eine Versenkung von Lagerstättenwasser in die Horizonte, aus denen es stammte, nur dann möglich, wenn Bereiche von Erdgaslagerstätten ausgefördert sind.

Zurückgeführte Frac-Flüssigkeiten sind mit geeigneten Verfahren aufzubereiten und über Tage ordnungsgemäß zu entsorgen. Die unterirdische Versenkung ist kein zulässiger Entsorgungsweg.

Das wird heute schon getan. Zumindest werden zurückgeförderte feste Phasen abgeschieden. Warum Reste von Fracflüssigkeit, die weitaus harmloser ist als das Salzwasser in den Versenkhorizonten, nicht in den Untergrund verbracht werden darf, ist sachlich gesehen zu hinterfragen. Außerdem ist eine Trennung von Lagerstättenwasser und Fracflüssigkeit aufgrund teils gleicher Komponenten (Salze) kaum möglich.

Die Rechtsposition der Bürgerinnen und Bürger im Fall von Bergschäden (z.B. Erdbeben, Bodenabsenkungen) ist deutlich zu verbessern. Es soll im Bergrecht eine Beweislastumkehr zugunsten der Bürgerinnen und Bürger verankert werden.

Diese Forderung geht in Ordnung und dürfte auch kein Problem darstellen, da die Industrie in Zusammenarbeit mit Behörden wie der BGR die entsprechenden Gebiete überwacht. Fraglich ist nur, ob die Bürger dann von der Industrie bestellte Gutachter akzeptiert oder diese dann mit „Weisheiten“ wie „Wes Brot ich ess‘, des Lied ich sing.“ ablehnt.

Umwelttoxische Substanzen dürfen nicht mehr mehr in den Untergrund eingebracht werden. (Erlaubt ist maximal die unterste Wassergefährdungsklasse WGK 1).

Abgesehen davon, dass es die Einstufung „umwelttoxisch“ offiziell nicht gibt, dürfte es kein Problem sein, nur Stoffe mit der WGK I zu verwenden. Für die Bohrung „Düste Z10“ ist das ja bereits 2012 vorgesehen gewesen, wie oben bereits beschrieben.

Wasserschutzgebiete, Trinkwasser- und Mineralwassergewinnungsgebiete stehen für bergbauliche Nutzung nicht zur Verfügung.

In Anbetracht der bisherigen positiven Erfahrungen bei der Durchführung von Tiefbohrungen zur Erdgasgewinnung in der Schutzzone III erscheint diese Forderung überzogen. In den anderen Schutzzonen wären diese bereits nach gültiger Rechtslage nicht genehmigungsfähig. Zudem sind Trinkwassergewinnungsgebiete gleichzeitig integraler Bestandteil von Wasserschutzgebieten. Der extra aufgeführte Schutz von Mineralwasser ist zu hinterfragen, da dieses nach Meinung des Verfassers kein zwingend schützenswertes Lebensmittel darstellt, sondern eher ein Wirtschaftsgut.

Insgesamt erscheint der Forderungskatalog in vieler Hinsicht als unangemessen, da auf bisherige aus der Praxis gewonnene Erkenntnisse, wie der unfallfreien Versenkung von Lagerstättenwasser unter gleichzeitigem Nachweis der hydraulischen Integrität des Deckgebirges, kaum Rücksicht genommen wird. Andererseits sind einige Forderungen nachvollziebar bzw. bereits gängige Praxis. Absolut nicht nachvollziehbar ist die grundsätzliche Ablehnung der künftigen Förderung von Schiefergas. Sie entbehrt jeglicher Grundlage seriöser Forschung. Dazu mehr im dritten Abschnitt.

3. Stellungnahmen der Minister

Fracarbeiten Söhlingen Z15 Quelle: WEG Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V.

Fracarbeiten Söhlingen Z15
Quelle: WEG Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V.

Die Minister Lies und Wenzel werden in der PM anhand von Stellungnahmen auch noch wörtlich zitiert. Darauf soll an dieser Stelle übersichtsartig eingegangen werden. Zunächst zur Stellungnahme von Herrn Lies.

Dieser stellt die Bedeutung der Erdgasförderung für das Land Niedersachsen in verschiedener Hinsicht heraus. Dazu zählen der Beitrag zur Versorgungssicherheit von immerhin 10 Prozent am Gesamterdgasverbrauch Deutschlands oder auch die  25.000 direkt und indirekt mit der Förderindustrie verbundenen Arbeitsplätze. Zudem sieht er Erdgas als wichtigen (Energie-)Rohstoff im Zusammenhang mit der sogenannten „Energiewende“.

Vor diesem Hintergrund ist seine inzwischen grundsätzliche Ablehnung einer eventuellen Schiefergasförderung nicht nachvollziehbar:

Ich sehe in Niedersachsen keine Zukunft für Fracking aus unkonventionellen Lagerstätten, also aus Ton- oder Schiefergestein. Deshalb halte ich auch meinen bisherigen Vorschlag nach einem wissenschaftlichen Modellversuch nicht aufrecht.

Bisher sind in Deutschland ca. 1 Billion Kubikmeter Erdgas gefördert worden. Das gewinnbare Potenzial allein in Schiefergasgesteinen wird auf 700 Milliarden m³ bis 2.300 Milliarden m³ geschätzt. Dieses Potenzial befindet sich überwiegend in Niedersachsen. Mit der Einstellung von Lies bleiben wegen angeblich unabschätzbaren Risiken der Gewinnung diese nicht nur unerschlossen, sondern auch unerkundet. Wie sollen Risiken abgeschätzt werden, wenn praxisorientierte Vorhaben unter wissenschaftlicher Begleitung abgelehnt werden? In Polen war das schließlich auch möglich!

Die Ablehnung erscheint noch kurioser vor dem Hintergrund, als dass Lies die Bedeutung des Fracverfahrens in konventionellen Lagerstätten hervorhebt, anderseits die sich technisch nicht wesentlich unterscheidende Durchführung in Schiefergaslagerstätten grundsätzlich ablehnt. Es ist erschreckend, dass nicht zum ersten Mal in Deutschland Forschung aus rein ideologischen Gründen in der jüngeren Vergangenheit ausgebremst wird. Ein weiteres Beispiel wäre die Einstellung des Schulprojektes „HannoverGen“, in dessen Rahmen Schülern die grüne Gentechnik nähergebracht werden sollte. Für die Einstellung ist ebenfalls die derzeitige rot-grüne Landesregierung verantwortlich.

Noch seltsamer ist der Kommentar von Wenzel, der aufgrund seiner Kürze vollständig zitiert wird:

„Erdgas als Energieträger ist wesentlich klimafreundlicher als alle anderen fossilen Brennstoffe wie etwa Braun- oder Steinkohle. Deshalb bleibt dieser Industriezweig noch auf Jahre hinaus ein bedeutender Wirtschaftsfaktor – allerdings nur, wenn die mit der Förderung verbundenen Risiken endlich berücksichtigt werden. Erdgasförderung und Umweltschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Umweltschutz muss auch unter der Erde stattfinden.“

Es ist absolut falsch zu behaupten, dass im Rahmen der Erdgasförderung Risiken bisher keine Beachtung geschenkt wurden. Nicht umsonst passieren im Zusammenhang mit der Erdgasgewinnung kaum Unfälle. Weder in technischer, noch in umweltrelevanter Hinsicht. Daran ändern auch die räumlich eng begrenzten, im wesentlichen auf Betriebsflächen beschränkte Havarien im Zusammenhang mit Lagerstättenwasser nichts. Lediglich die Diffusion von Benzol am Lagerstättenwasserleitungssystem „Völkersen“ umfasste ein größeres Gebiet. Erntshafte Folgen für Umwelt und Mensch konnten auch hier nicht festgestellt werden, ganz im Gegensatz zu den auch in den Förderregionen verbreiteten Biogasanlagen.

4. Schluss

Deutschland ist ein an Bodenschätzen armes Land. Bedeutende Vorkommen an Energierohstoffen, die subventionsfrei gewinnbar sind, besitzt es nur in Form von Braunkohle und in geringerem Umfang an Erdgas. Mit dem von Lies und Wenzel geplanten Erlass wird die Gewinnung von heimischem Erdgas nicht nur unverhältnismäßig erschwert, sondern, was unkonventionelle Potenziale betrifft, aus meiner Ansicht nach rein ideologischen, nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierenden Gründen, sogar unmöglich gemacht. Nicht nur vor dem Hintergrund der gegenwärtigen geopolitischen Situation ist diese Entscheidung als fahrlässig anzusehen. Erdgas wird über viele Jahre hinaus noch ein wichtiger Bestandteil des Energiemixes bleiben. Immerhin das haben die Minister erkannt.

Was nicht beachtet wurde ist das (noch) vorhandene Innovationspotenzial auf dem Gebiet der Kohlenwasserstoffgewinnung. Gerade im Zusammenhang mit der Fractechnologie wurden bereits in den 1990er Jahren Meilensteine gesetzt. So wurde z.B. in der Lagerstätte „Söhlingen“ 1995 die bis dato tiefste Horizontalbohrung mit mehreren hintereinandergesetzten Fracs durchgeführt (Bohrung Söhlingen Z10″)[9]. Einige Jahre später wurde der Einsatz eines innovativen Verfahrens bei der Bohrung „Söhlingen Z15“ durchgeführt. Dabei wurden die Fracs unter Verwendung eines aufgewickelten Endlosstahlrohres (sogenanntes „Coiled Tubing“) gesetzt. Das ersparte den zeit- und somit kostenintensiven Einsatz einer klassischen Bohranlage und erhöhte zudem noch die Arbeitssicherheit[10]. Das Projekt „Söhlingen Z15“ wurde dann mit dem Preis „Land der Ideen“ ausgezeichnet. [11]

Wie bedeutend in Deutschland entwickeltes Know-how sein kann, zeigt auch die Erschließung der sibirischen Lagerstätte Novy Urengoj. Diese wurde unter Beteiligung der Wintershall mit horizontalen Bohrungen sowie der Anwendung von Hydraulic Fracturing erschlossen. Das dadurch gewonnene Erdgas wird u.a. nach Deutschland exportiert[12]. Mit dem geplanten Erlass besteht die Gefahr, dass Deutschland auf diesem Gebiet, wie auch auf anderen zuvor (abermals Stichwort „Grüne Gentechnik“), den internationalen Anschluss verliert. Und das aus rein ideologischen Gründen!

[1] Minister Wenzel und Lies: Ja zur Erdgasförderung! – Nein zu umwelttoxischen Substanzen unter Tage!
[2] DEUTSCHLANDS ZUKUNFT GESTALTEN – KOALITIONSVERTRAG ZWISCHEN CDU, CSU UND SPD
[3] Wikipedia: Gefahrensymbol
[4] Wintershall: Kurzfassung Sonderbetriebsplan für die Durchführung von Frac- & Freiförderarbeiten auf der Teilfeldsuchbohrung (A 4) Düste Z10
[5]Abschätzung des Erdgaspotenzials aus dichten Tongesteinen (Schiefergas) in Deutschland
[6] Shale Gas in Poland by Mirosław Rutkowski, Polish Geological Institute – National Research Institute PGI, May 2013
[7] Mindestanforderungen an Betriebspläne, Prüfkriterien und Genehmigungsablauf für hydraulische Bohrlochbehandlungen in Erdöl- und Erdgaslagerstätten in Niedersachsen
[8] Stellungnahme zu den geowissenschaftlichen Aussagen des UBA – Gutachtens, der Studie NRW und der Risikos tudie des ExxonMobil InfoDialogprozesses zum Thema Fracking
[9] Ein Weltrekord wird volljährig – Multi-Frac-Projekt Söhlingen Z 10 produziert bis heute Erdgas
[10] Fracs von der Rolle erhöhen die Arbeitssicherheit, In: Die Industrie der Steine und Erden, Ausgabe 05/2003
[11] Verglaste Blüten für Söhlingen Z15: Gasförderstätte der Exxon-Mobil wird einer von 365 „Orten der Ideen“
[12] ZAO Achimgaz Kurzbeschreibung

Niedersachsen: Erschwerung der Genehmigung von Erdgasgewinnungsprojekten Teil I

Seit fast drei Jahren stockt die Genehmigung von Fracmaßnahmen in niedersächsischen Erdgaslagerstätten. Das ist bedingt durch die Unterstellung, dass dieses Standardverfahren angeblich zu massiven Umweltbeeinträchtigungen in den USA im Zusammenhang mit der Schiefergasförderung geführt haben soll. Unter Betrachtung der gesamtwissenschaftlichen Erkenntnisse hat diese Unterstellung jedoch wenig Bestand. Weiterhin verantwortlich für die Diskussion sind räumlich eng begrenzte Kontaminationen an Lagerstättenwasserleitungen aus Polyethylen. Dieser erste Teil zur nunmehr bekanntgewordenen Erschwerung der Genehmigung von Erdgasgewinnungsprojekten in Niedersachsen soll zunächst die Hintergründe der Debatte beleuchten. Aufgrund der Komplexizität ist das nur übersichtsartig möglich. In einem zweiten folgenden Teil wird die Pressemitteilung der verantwortlichen Minister dazu kommentiert.

1. Einleitende Anmerkungen

Bötersen Z11, März 2012 chef79

Bötersen Z11, März 2012 chef79

In niedersächsischen Erdgaslagerstätten wurden seit 1961 Fracarbeiten durchgeführt. Insgesamt kamen bis zum Stopp 2011 über 300 Einzelmaßnahmen in mehr als 100 Bohrungen zusammen [1]. Die Umweltschäden beliefen sich dabei auf sage und schreibe NULL[2]. Das trifft selbstverständlich auch auf Grundwasserkontaminationen zu, die seitens der Gegnerschaft quasi als zwangsläufige Folge der Anwendung von Hydraulic Fracturing angesehen werden, obwohl es bei über 2 Millionen durchgeführten Fracmaßahmen nach Recherchen der Shale Gas Information Platform lediglich zu einem einzigen Grundwasserschaden gekommen sein soll[3]. Dabei wurde nach Nachforschungen der New York Times lediglich ein einziger Hausbrunnen kontaminiert. Dieser Fall trat bereits in den 1980er Jahren und somit 20 Jahre vor dem Einsetzen der Schiefergasgewinnung auf[4]. Das Risiko einer Grundwasserverschmutzung ist somit als sehr gering einzustufen.

Andere Fälle, wie z.B. angebliche Methankontaminationen infolge von Fracarbeiten, wie z.B. in „Gasland“ behauptet, stellten sich in verschiedener Hinsicht als unwahr heraus[5][6]. Zum einen waren sie Folge natürlicher Zutritte von biogenem Methan, wovon auch der „Gasland“-Macher Josh Fox Kenntnis hatte[7], zum anderen waren sie wahrscheinlich auf unzureichende Bohrlochabdichtungen zurückzuführen. Von der Gegnerschaft sowie zahlreichen Medien wurden diese Fälle jedochdem Hydraulic Fracturing zugeschrieben. So titelte z.B. SpiegelOnline[8]:

Studie über Pennsylvania: Fracking treibt Gase ins Trinkwasser

In der Studie stand aber wortwörtlich folgendes[9]:

The two simplest explanations for the higher dissolved gas concentrations that we observed in drinking water are (i) faulty or inadequate steel casings, which are designed to keep the gas and any water inside the well from leaking into the environment, and(ii) imperfections in the cement sealing of the annulus or gaps between casings and rock that keep fluids from moving up the outside of the well (4, 40 – 42).
Hydraulic Fracturing wird als Ursache quasi ausgeschlossen. Dennoch behauptete in ihrer gewohnten Dreistigkeit und mangelhaften Sachkenntnis die Gegnerschaft[10]:
Wieder ein Beleg mehr dafür, dass man das Fracking nicht beherrscht! An Schiefergas-Bohrstellen lebt es sich in den USA gefährlicher. Wissenschaftler  fanden heraus, dass die Methan Konzentration im Durchschnitt sechsmal  und die Ethan Konzentration sogar 23 mal  höher als allgemein üblich ist.

Von „Fracking“ als belegter Ursache ist in der Studie genausowenig etwas zu lesen gewesen wie von einer erhöhten Gefährlichkeit durch das Vorhandensein vom Methan sowie weiteren Alkanen. Diese Aussage ist eine freie Erfindung der Gegnerschaft, die zu ihrem Beitrag vorsichtshalber auch nicht die Studie selbst als Beleg anführt, wie es eigentlich üblich ist, sondern eine Zusammenfassung der Umweltgruppe EcoWatch. In dieser Zusammenfassung ist zudem der interessante Satz zu lesen[11]:

None of the studies found evidence of current contamination by hydraulic fracturing fluids.

Diesen bedeutungsvollen Satz, der einmal mehr widerlegt, dass die Kontaminierung durch Fracfluide zwangsläufig sei, hat die deutsche Gegnerschaft offenbar nicht zur Kenntnis genommen. Und dass obwohl er nicht von der Industrie stammt, sondern von mehr oder weniger Gleichgesinnten.

2. Die Rolle der Medien

Schiefergaserkundungsbohrung Oppenwehe 1 Quelle: WEG Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V.

Schiefergaserkundungsbohrung Oppenwehe 1
Quelle: WEG Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V.

Trotz der wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass Hydraulic Fracturing nicht das Gefährdungspotenzial besitzt, wie unterstellt, ließen sich die Medien vom Widerstand der Bürgerinitiativen beeindrucken. Die Gründe dafür dürften mehrschichtig sein.

Zum einen ist es mit den Aktivitäten der Gegnerschaft zu erklären, die von Anbeginn der Debatte gute Kontakte zu verschiedenen Medien herstellten. So trat der beim WDR angestellte und oft als „Wirtschaftsexperte“ oder „Energieexperte“ betitelte Jürgen Döschner, welcher einst Journalismus und Geschichte studiert hat[12], was seine Expertise auf den genannten Gebieten mehr als fraglich erscheinen lässt, zu einem Vortrag im Januar 2011 bei der kurz zuvor gegründeten BI “Gegen Gasbohren” auf[13].

Dabei fällt Döschner regelmäßig dadurch auf, dass er alles schlecht redet, was mit Energiegewinnung aus fossilen Energiequellen in Zusammenhang steht und im Gegenzug die sogenannte Energiewende trotz ihrer zahlreichen Unzulänglichkeiten bejubelt. Das bestätigt nicht nur bei Erdöl-Erdgas-Deutschland den Eindruck, dass Döschner sich eher seiner politischen Orientierung bedient statt der Sachlage. Das belegt z.B. ein Kommentar zur Erdölhavarie am Speicher Etzel, der auf einen technischen Fehler an einer oberirdischen Armatur beruhte, Herr Döschner allerdings bei Radio Bremen über angeblich nicht existierende unterirdische Raumordnung kommentierte, also komplett am Sachverhalt vorbei[14].

Aber auch in lokalen und regionalen Medien wird häufig der Gegnerschaft das Wort geredet bzw. ihren Aussagen unmittelbar gefolgt sowie deren Aktionen durch Beiträge unterstützt. So fand vor einigen Wochen eine Anti-Fracking-Demo an der Erdgasbohrung „Bötersen Z11“ bei Rotenburg/Wümme statt. Die magere Anzahl von 200 Protestlern fand sich dabei ein, die aus verschiedenen Regionen Niedersachsens, aus Hamburg sowie aus Schleswig-Holstein anreisten. Dennoch wurde von dieser unbedeutenden Demo berichtet [15]ebenso wie vor wenigen Tagen von einer Blockade einer Lagerstättenwasserversenkbohrung, an der den beigefügten Bildern zufolge unter 10 ortsfremde Personen teilnahmen. Dennoch titelte der NDR[16]:

Bürger wollen kein giftiges Abwasser in Oerrel

Mit solchen Schlagzeilen lässt sich im Sinne der Gegnerschaft Stimmung machen, denn schließlich wird sich kaum jemand die Mühe machen, solche Aussagen kritisch zu hinterfragen. Erschwerend kommt dabei hinzu, dass im Beitrag nachweislich Falschaussagen getroffen wurden[17]. Aber das wird von der Mehrheit der Konsumenten ebenfalls in Kauf genommen, da derlei Berichterstattung Glauben geschenkt wird.

Als weiterer Aspekt soll noch angeführt werden, dass Studien, sofern sie nicht ins Weltbild der politisch mehrheitlich grün-links eingestellten Journalisten weitestgehend ignoriert werden. Zum Thema Hydraulic Fracturing wird fast ausschließlich die Studie im Auftrag des dem Bundesumweltministerium unterstellten Umweltbundesamtes (UBA) hinzugezogen[18].

Diese Studie fiel durch zahlreiche geowissenschaftliche  Defizite auf, wie z.B. diese (Auswahl):

Lagerstättentyp: Tight Gas (Speichergesteine)
Aussichtsreichste Vorkommen: Permische Sandsteine (Rotliegend) und Karbonate (Zechstein)
Regionen: Nordostdeutsches Becken (z.B. Leer) (NI)
Nicht nur dass die Karbonate des Zechsteins (welche eigentlich genau? Eigentlich ist nur das Staßfurtkarbonat des zweiten Zechsteinzyklus, deshalb auch als Ca2 bezeichnet, als Speichergestein bekannt) nicht zu Tightgaslagerstätten zählen, nein auch die ostfriesische Ortschaft Leer im Nordwesten Deutschlands wird einfach in das „Nordostdeutsche Becken“ verlagert. Das ist einfach nur peinlich!
Entsprechend solcher Unzulänglichkeiten verfasste zunächst die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) eine scharfe Kritik an der Studie im Auftrag des UBA.[19] Diese Kritik wurde in der Medienlandschaft als Streit zwischen dem UBA und der BGR abgetan[20]. Eine weitere Kritik der BGR in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Geologischen Diensten (SGD) fand überhaupt keinen Niederschlag mehr in den Mainstreammedien. So lässt sich die öffentliche Meinungsbildung natürlich auch beeinflussen, indem kritische Aussagen von Fachbehörden der Öffentlichkeit einfach vorenthalten werden.
Eine Erklärung für dieses Verhalten des deutschen Mainstreamjournalismus dürfte die politische Ausrichtung zahlreicher Journalisten sein. Diese ist zu einem nicht unerheblichen Teil laut einer Studie der FU Berlin aus dem Jahr 2010 im grünen und linken Lager zu verordnen. Diese Studie kam zu dem Ergebnis, dass sich immerhin 26,9 Prozent der Journalisten der Partei Bündnis90/Die Grünen zugeneigt fühlen und damit die zweitgrößte Gruppe hinter denen ohne parteiliche Zuneigung darstellen[21].
Dementsprechend ist es wenig verwunderlich, dass überwiegend wenig differenziert über das Thema berichtet wird. Erschwerend kommt dabei hinzu, dass es vielen Journalisten am naturwissenschaftlich-technischen Verständnis mangeld. Als Beispiel wurde Jürgen Döschner genannt, aber auch Stefan Schultz von SpiegelOnline wäre ein Beispiel. Dieser schreibt häufig Beiträge zur sogenannten Energiewende. Schultz, Jahrgang 1980, studierte Medienkultur, Politik und Britische Literatur in Hamburg und Lissabon (M.A.)[22]. Es stellt sich die Frage, wo der Zusammenhang zwischen den aufgeführten Fachgebieten und fragen der Energieerzeugung besteht.

3. Reaktionen in der politischen Landschaft

Verbreitung des Posidonienschiefer in Deutschland. Rot schraffiert Gebiete mit Schiefergaspotenzial. Quelle: BGR*

Verbreitung des Posidonienschiefer in Deutschland. Rot schraffiert Gebiete mit Schiefergaspotenzial. Quelle: BGR*

Von der Debatte um die vermeintliche Umweltgefährdung des bis heute nachweislich unfallfrei in Deutschland durchgeführten Hydraulic Fracturings ließ sich auch die deutsche Politik auf sämtlichen Ebenen, angefangen von der Kommunalpolitik bis hin zur Bundespolitik, beeinflussen. Dabei sind politische Entscheidungen weniger an wissenschaftlich herausgearbeitete Erkenntnisse geknüpft, sondern mehr an die Stimmungslage der Bevölkerung, die wiederum auf der weltanschaulich wenig neutralen Berichterstattung der sogenannten Mainstreammedien fußt, wie im Abschnitt 2 erläutert.

Noch Ende des  Jahres 2010 überschlugen sich die Medien mit Aussagen über das Vorhandensein unerschlossener Erdgasvorkommen in riesigen Mengen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Heute, fast dreieinhalb Jahre später, ist darüber kaum noch etwas zu finden. Teilweise jedoch schon. Abgeneigt war die Kommunal- und Landespolitik dem Vorhaben damals wohl nicht, vor allem aus pekunären Gründen [23]:

Die internationalen Energiekonzerne haben sich bereits Bohrrechte in Nordrhein-Westfalen reserviert, das Land und die Kommunen hoffen auf eine neue Geldquelle[…]

Aber schon damals gründeten sich erste Bürgerinitiativen, wie z.B. in Nordwalde im Münsterland. Schließlich habe man etwas von schädlichen Folgen gehört (!), also muss man von Anbeginn opponieren[24]:

Freilich sind einige Anlieger alles andere als begeistert von der Aussicht auf unzählige Förderanlagen vor ihren Fenstern: So haben Bürger in Nordwalde mit einer Unterschriftensammlung gegen das Objekt protestiert.

Woher diese jedoch die Erkenntnis haben, dass es zu zahlreichen Förderanlagen kommen würde, blieb damals wie heute deren Geheimnis. Schließlich waren lediglich Erkundungen anberaumt, die das Vorhandensein und die eventuelle Förderbarkeit des Erdgases erkunden sollten.

Jedenfalls reagierte die Politik in Nordrhein-Westfalen (fast) prompt und gab ein Gutachten zur Risikoabschätzung des Einsatzes von Hydraulic Fracturing in Auftrag. „Zufällig“ an fast dieselben Firmen an die auch das UBA seine Studie vergeben hat. Ein kleiner Hinweis zum Nachdenken an dieser Stelle: 2011 wurde das Bundesumweltministerium von Herrn Dr. Norbert Röttgen aus NRW geleitet. Sowohl die Studie im Auftrag des UBA als auch die der rot/grünen Landesregierung von NRW wurden an privatrechtliche Unternehmen aus NRW vergeben.

Die Studie kam dementsprechend ähnlich wie die UBA-Auftragsstudie zu dem Ergebnis, dass die Risiken des Einsatzes von Hydraulic Fracturing, fälschlicherweise als „Bohrtechnologie“ bezeichnet, angeblich nicht abschätzbar wären[25]:

„Der Schutz der Menschen und der Umwelt hat für die Landesregierung oberste Priorität. Daher nehmen wir die Ergebnisse des Gutachtens ernst. Der Einsatz der Fracking-Technologie kann derzeit und bis auf Weiteres in NRW nicht genehmigt werden“

Laut eines Erlasses der Landesregierung [26]sind außerdem Erkundungsbohrungen auf unkonventionelle Lagerstätten nicht genehmigungsfähig, in denen allein rein theoretisch Fracarbeiten durchgeführt werden können. Nur ist das auch innerhalb von Kernbohrungen möglich, die der geologischen Erkundung und der Abschätzung des Gasgehaltes der potenziellen Speichergesteine dienen. Somit besteht quasi eine Nichtgenehmigungfähigkeit solcher Bohrungen, bzw. wird bei solcher unsicheren Genehmigungslage kein Unternehmen auf die Idee kommen, unkonventionelle Potenziale zu erkunden. Damit ist eine Durchführung solcher Erkundungsbohrungen ausgeschlossen, obwohl diese unabdingbar zur Klärung geologischer Gegebenheiten sind. Diese Klärung ist aber erforderlich, um die unterstellten Risiken zu widerlegen.

Im Zusammenhang mit der Genehmigung von Aufsuchungserlaubnissen  auf Kohlenwasserstoffe, also Erdöl und Erdgas, in Schleswig-Holstein (SH) widmete sich die dortige rot-grüne Landesregierung ebenfalls des Themas Hydraulic „Fracking“ Fracturing. Dabei wird von Seiten von Bürgerinitiativen sowie dem NDR unterstellt, dass in den Gebieten nach unkonventionellen Lagerstätten gesucht werden soll, für deren Erschließung Hydraulic Fracturing unabdingbar ist. Dabei weist die BGR überhaupt keine entsprechenden Potenziale aus[27]. Zudem gibt das Umweltministerium von SH zu, dass zwischen 1954 und 1994 durchgeführte Fracmaßnahmen in ostholsteinischen Erdölfeldern zu keinen Umweltbeeinträchtigungen geführt haben. Der Umweltminister von SH, Dr. Robert Habeck, bezeichnet das Verfahren dennoch als „umwelttoxisch“[28]. Ein reiner Phantasiebegriff, dem sich inzw. auch andere Politiker, ja sogar die Bundesregierung, angenommen haben. Dazu mehr in Teil II.

In Hessen wurde der Antrag auf eine Aufsuchungserlaubnis auf Kohlenwasserstoffe zurückgewiesen. Es ist zwar klar gewesen, dass die Beantragung der Erlaubnis der Untersuchung unkonventioneller Erdgaspotenziale dienen sollte, auch wenn soetwas aus Gründen des Schutzes vor Konkurrenz nicht explizit erwähnt wird und auch nicht erwähnt werden muss.. Dennoch genügte die allgemeine Kenntnis, dass die damals schwarz-gelbe Landesregierung vor dem Hintergrund der anstehenden Landtagswahl Studien in Auftrag gab, die zu dem Ergebnis kamen, dass eine Gewinnung von Schiefergas nicht lohnenswert wäre und allgemeinen öffentlichen Interessen widerspräche. Bis heute ist nicht klar, wie die Studienverfasser VOR Beginn von Erkundungsarbeiten die Studienautoren zu dieser Erkenntnis kamen, welche sachlich gesehen nur das Ergebnis eben solcher Erkundungsarbeiten sein kann. Mangelnde Sachkenntnis beweist in diesem Zusammenhang u.a. der SPD-Politiker Timon Gremmels. Dieser wird in einem Artikel der HNA, auf den sich auch die anderen Anmerkungen zur politischen Entscheidung in Hessen berufen, zitiert[29]:

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Landesregierung unserer Forderung jetzt nachkommt und eine Erlaubnis zu Aufsuchung mittels Fracking nicht erteilt werden wird. Der heutige Tag ist ein guter Tag für die Mensch und Umwelt in Nordhessen.“

Eine „Aufsuchung mittels Fracking“ gibt es nicht. Spezielle Maßnahmen, die der Optimierung einer Förderung dienen sollen, sind nicht Inhalt des Antrages zur Genehmigung einer Aufsuchungserlaubnis. Vielmehr soll im Rahmen des Genehmigungsverfahrens einer Aufsuchungserlaubnis die etwaige Kollision zwischen der Gewinnung von Rohstoffen und anderen Interessen eroiert werden. Das ist in Hessen aus wahlkampftechnischen sowie ideologischen Gründen unterbunden worden. Schließlich passt die Gewinnung fossiler Energieträger in der (ver)öffentlich(t)en Meinung nicht mehr nach Deutschland. Die BGR weist übrigens für Nordhessen kein Schiefergaspotenzial aus und es wäre mit einem Rückzug von BNK zu rechnen gewesen, wie zuvor schon in Thüringen. Dort hat die Auswertung geologischer Altdaten ergeben, dass kein Potenzial vorhanden ist. Im übrigen bedarf es zur Auswertung solcher Altdaten der Erteilung einer Ausuchungserlaubnis, sofern die Daten von anderen Firmen erhoben worden sind.

Ähnlich verhält es sich in Baden-Württemberg. Dort bestehen im Umfeld des Bodensees zwei Aufsuchungserlaubnisse, die ebenfalls auf unkonventionelle Potenziale abzielen sollen. Auch für diese Region wird durch die BGR kein Potenzial ausgewiesen. Dennoch standen diese Aufsuchungserlaubnisse sogar im Fokus eines angesonnenen Gesetzentwurfes zur Regulierung der Schiefergasgewinnung der letzten Bundesregierung. Das geht aus diversen Medienberichten hervor. Hier wurde aus rein wahlkampftechnischen Gründen viel Lärm um nichts gemacht. Für weitere Informationen dürften bekannte Suchmaschinen hilfreich sein.

Pragmatischer geht man dagegen in Mecklenburg-Vorpommern vor: In einem intensiven Dialog wurde die Landesregierung von der Firma Central European Petroleum GmbH (CEP) davon überzeugt, dass die Erschließung der vermuteten Erdölpotenziale bei Barth eine  enorme wirtschaftliche Bedeutung haben könnte. Um einen Langzeitfördertest durchzuführen, müssen in der bereits 2011 niedergebrachten, z.T. horizontal geführten Bohrung 10 Fracs durchgeführt werden. CEP hat sich dabei elegant von Fracmaßnahmen zur Erschließung von Schiefergaslagerstätten abgegrenzt und darauf verwiesen, dass entsprechende Arbeiten schon zu DDR-Zeiten durchgeführt worden sind und auf Usedom sogar noch eine so in Produktion überführte Bohrung seit den 1960er Jahren in Förderung steht. Die erwähnte Abgrenzung findet dabei nicht vollständig die Zustimmung des Verfassers. Dieser zieht aber dennoch seinen Hut vor der Überzeugungskraft der CEP. Umfassende Informationen sind bei CEP in Form eines Hintergrundpapiers zu finden[30].

Hauptförderland für Erdgas in Deutschland ist Niedersachsen. Hier wurden, wie weiter oben bereits erwähnt, hunderte Fracmaßnahmen durchgeführt. Dementsprechend wurde das Land von der Diskussion um Hydraulic Fracturing ebenfalls erfasst. Hinzu kommt, dass dort außerdem mit bedeutenden Erdgasvorkommen in Kohleflöz- sowie Schiefergesteinslagerstätten zu rechnen ist und ab 2008 mit entsprechenden Erkundungsbohrungen begonnen worden ist. Aufgrund der Debatte wurden seit 2011 keine Fracmaßnahmen in konventionellen Lagerstätten mehr genehmigt und die Erkundung unkonventioneller Lagerstätten kam völlig zum Erliegen. Nun hat sich die Landesregierung auf eine Verschärfung der Genehmigungen für Fracarbeiten in konventionellen Lagerstätten trotz unfallfreier Anwendung über 5 Jahrzehnte entschieden und will darüber hinaus auch die Entsorgungspraxis des natürlich auftretenden Lagerstättenwasser verkomplizieren, obwohl dessen Versenkung in aufnahmefähige Horizonte ebenfalls seit Jahrzehnten unfallfrei durchgeführt worden ist.

Dazu mehr in Teil II, der eine gemeinsame Pressemitteilung des Wirtschafts- sowie des Umweltministeriums kritisch kommentieren wird.

[1]Anzahl Fracs seit 1961 in Deutschland
[2]Fracking nicht verteufeln!
[3]Interview mit Brian Horsfield über Schiefergas und Hydraulic Fracturing
[4]Documents: A Case of Fracking-Related Contamination
[5]Fracking in den USA – ‘Gasland’ und die Fakten
[6]Colorado Oil and Gas Conservation Commission (COGCC) (on „Gasland“/zu „Gasland“)
[7]Gasland director hides full facts
[8]Studie über Pennsylvania: Fracking treibt Gase ins Trinkwasser
[9]Increased stray gas abundance in a subset of drinking water wells near Marcellus shale gas extraction
[10]Duke Study findet höhere Gaskonzentrationen im Trinkwasser nähe von Gasbrunnen
[11]Duke Study Finds Higher Gas Levels in Drinking Water Wells Near Marcellus Fracking Sites
[12]Kurzbiographie Jürgen Döschner
[13]Vortrag zur Radioaktivität bei Gasbohrungen
[14]ARD-”Energieexperte” kommentiert zur Ölhavarie in Etzel am Sachverhalt vorbei
[15]Fracking-Gegner fordern Verbot
[16]Bürger wollen kein giftiges Abwasser in Oerrel
[17]NDR streut Falschinformationen zum Lagerstättenwasser
[18]Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten (Kurzfassung)
[19]BUNDESANSTALT FÜR GEOWISSENSCHAFTEN UND ROHSTOFFE HANNOVER – Stellungnahme der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe zum Gutachten des Umweltbundesamtes (UBA) „Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten – Risikobewertung, Handlungsempfehlungen und Evaluierung bestehender rechtlicher Regelungen und Verwaltungsstrukturen“
[20]Fracking: Bundesbehörden streiten über Gasförderung
[21]Magreth Lünenborg, Simon Berghofer (2010): POLITIKJOURNALISTINNEN UND -JOURNALISTEN
Aktuelle Befunde zu Merkmalen und Einstellungen vor dem Hintergrund ökonomischer und technologischer Wandlungsprozesse im deutschen Journalismus Eine Studie im Auftrag des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes (DFJV) und der Gesellschaft für Fachjournalistik
[22] Impressum: Stefan Schultz
[23]Riesige Erdgasfelder in NRW
[24]Milliarden Kubikmeter Gas sollen in deutschem Boden schlummern
[25] Umweltministerium und Wirtschaftsministe­rium legen Risikogutachten zu Fracking vor
[26]Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten – Genehmigung von Bohrungen unterschiedlichster Art
[27]Abschätzung des Erdgaspotenzials aus dichten Tongesteinen (Schiefergas) in Deutschland
[28]Umweltminister Habeck stellt Vorgehen gegen umwelttoxisches Fracking vor
[29] Vorerst kein Fracking in Nordhessen: Anweisung von Umweltministerin
[30] Hintergrundpapier Bohrlochtest Barth 11 in der Saal/Barth-Struktur

Reaktionen in Lokal- und Regionalmedien zum angekündigten „Fracking“-Erlass

Als Reaktion auf den Erlassentwurf „Zulassung von Vorhaben zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus konventionellen Lagerstätten mittels hydraulischer Bohrlochbehandlung zur Risserzeugung in einem Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung“ (UVP-Frac-Behandlung-Erlass) erschienen beim NDR, aber auch bei der Kreiszeitung sowie der Rotenburger Rundschau Artikel, die sich mit dem Entwurf befassten bzw. Reaktionen darauf thematisierten.  Diese Beiträge sollen einer kritischen Nachbetrachtung unterzogen werden.

Bötersen Z11, März 2012 ©chef79

Bötersen Z11, März 2012 ©chef79

Zunächst zum NDR, der immer wieder durch inhaltliche Fehler sowie einer recht deutlichen Voreingenommenheit in der Berichterstattung auffällt. Dieser betitelt einen Online-Artikel vom 03.03.2014:

Wenzel will Fracking unter Auflagen zulassen

Und hier tritt bereits die erste Ungereimtheit auf. Schließlich hat Stefan Wenzel (B’90/Die Grünen) als niedersächsischeer Umweltminister nicht über Bergbauangelegenheiten zu entscheiden, schon gar nicht allein. Schließlich ist in Niedersachsen Bergbau eine Angelegenheit des Wirtschaftsministerium. Die entsprechende Genehmigungsbehörde, das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) ist diesem Ressort unterstellt.

Hinzu kommt, dass der Entwurf auch nicht dem Umweltministerium entstammt, sondern vielmehr das Ergebnis einer Zusammenarbeit zwischen dem Wirtschaftsministerium und dem Umweltministerium darstellt. Letzteres ist wahrscheinlich mit dabei, weil sich der Runderlass neben dem LBEG auch an die Unteren Wasserbehörden richtet. Und deren Aufsichtsbehörde stellt das Umweltbundesamt dar.

Natürlich darf nicht fehlen, dass das Verfahren, um das es sich dreht, „umstritten“ ist. Doch das ist es erst, seitdem seit etwas mehr als drei Jahren darüber negativ bis reißerisch mit Berufung auf „Berichte“ aus den USA sowie des Filmes „Gasland“, wo es angeblich infolge von Fracarbeiten zu Grundwasserverschmutzungen kam. Obwohl diese „Berichte“ nie verifiziert werden konnten und „Gasland“ in nahezu fast allen Belangen darüber hinaus sogar als falsch entlarvt wurde, hatte sich die Berichterstattung fest in die Köpfe vieler Mitbürger eingebrannt. Aber immerhin wird inzwischen häufiger erwähnt, dass Hydraulic Fracturing kein neues Verfahren ist:

Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) will der Industrie wieder das erlauben, was in Niedersachsen zurzeit gestoppt ist, aber davor jahrzehntelang gemacht wurde: Erdgas aus bestimmten Schichten soll mithilfe einer Mischung aus Wasser, Sand und Chemikalien aus dem Boden geholt werden dürfen.

Zur Erlaubniskompetenz von Wenzel wurde bereits alles gesagt und die beschreibung des Fracverfahrens lässt sehr zu wünschen übrig. Das ist allerdings (leider) kein Alleinstellungsmerkmal des NDR. Eine professionelle, industrieunabhängige Sarstellung, gibt es bei frafocus.org. Aber absoulut unhaltbar ist die nachfolgende Behauptung:

Das aus den USA bekannte sogenannte unkonventionelle Fracking, das als gefährlicher gilt, soll in Niedersachsen aber nicht möglich sein.

Zunächst gibt es kein „sogenanntes unkonventionelles Fracking“, sondern mehrere verschiedene Formen des hydraulic Fracturing, deren Einsatz von der Beschaffenheit bzw. des Typs der jeweiligen Lagerstätte abhängig ist. Für die Stimulierung von Schiefergaslagerstätten ist das „Slickwaterfracturing“ typisch, welches durch den Einsatz einer geringeren Anzahl der Chemikalien gekennzeichnet ist, die wiederum um eine Größenordnung geringer konzentriert sind als bei gelierter Fracflüssigkeit (hier Konzentration ca- 2 bis 5 Prozent, Fracmaßnahme „Buchhorst T12“, 2011). Warum das Fracen mit Slickwater als „gefährlicher“ gilt, ist eine in den Raum geworfene Behauptung. Mehr nicht.

Recht interessant und in ihrem zweiten Teil unwahr ist die nächste Behauptung:

Das aufwendigere unkonventionelle Fracking, bei dem deutlich mehr Chemikalien in den Boden gepresst werden, will Niedersachsen dagegen verbieten. Diese Methode wurde in Deutschland bisher noch nie angewendet.

Aufwendiger ist das Slickwaterfracen wohl eher nicht, da es technisch anderen Fracverfahren ähnelt. Lediglich das je Maßnahme verpumpte Volumen ist größer. Eine eindeutige offizielle Formulierung, dass dieses verfahren verboten werden soll, ist auch nirgendwo zu finden. es wäre auch interessant zu wissen auf welcher wissenschaftlichen Grundlage ein solches Verbot formuliert werden soll. Dass mit Slickwater noch nie in Deutschland gefract wurde, ist hingegen falsch. Bereits 2008 wurden in der Bohrung „Damme 3“ drei Fracs in unterschiedlichen Tiefenniveaus durchgeführt.

Dem NDR-Beitrag ist noch ein Viedeobeitrag u.a. mit einem Interview des BUND-Mitgliedes Stefan Ott. Dieser gibt zwar korrekt wieder, dass es Hydraulic Fracturing bereits seit den 1960er Jahren gibt, kann aber mit seinen Äußerungen die Befürchtungen nicht begründen. Im Gegenteil: Er gesteht ein, dass auch der BUND keine Erkenntnisse über Umweltschäden durch Fracarbeiten habe. Ott wortwörtlich:

 Aber es liegen auch bei den offiziellen Behörden (Anm. SAR:gibt es auch inoffizielle?) diese Erkenntisse nicht vor, und deshalb halten wir das auch weiterhin für zu riskant.

Es liegen also weder dem BUND noch den Behörden Umweltschäden durch Fracmaßnahmen vor. Und deshalb hält der BUND das Fracen also für zu riskant. Ohne Worte!

Die Worte fehlen einem auch bei der Lektüre  eines Artikels vom 04.03.2014 bei der Rotenburger Rundschau. Dieser ist mit dem Zitat der örtlichen CDU-Politiker Mechthild Ross-Luttmann und Reinhard Grindel überschrieben:

„Ein Schlag ins Gesicht der Bürgerinitiativen“

Es ist sicherlich davon auszugehen, dass die Bürgerinitiativen (BI), die gegen Erdgasgewinnung vor der Haustür agieren, alles andere als angetan vom Erlass sind. Sie sind aber weder das Maß aller Dinge und stellen zudem nur einen kleinen Teil der Bevölkerung dar. Nur eine Woche zuvor kamen 16 von ihnen in der Gemeinde Sothel zusammen, um sich auszutauschen. Anschließend fand eine Demonstration mit gerade einmal 200 Teilnehmern zusammen. Das entspricht gerade einmal 1,3 prozent der Einwohnerzahl der Gemeinde Sothel.

Wortgewaltig wird der Erlass kritisiert und von Wahlbetrug gesprochen. Dabei war weder bei der SPD noch bei den Grünen insgesamt von einem Verbot des Fracverfahrens die Rede, sondern höchstens von der Anwendung in potenziellen Schiefergaslagerstätten, wobei auch hier die fachliche Begründung für ein Verbot fehlte. Nun will sich die CDU mit den BI solidarisieren:

„Das ist ein dreister Wahlbetrug von Rot-Grün. Die CDU wird gemeinsam mit den Bürgerinitiativen alles mobilisieren, was politisch möglich ist, um diese Richtlinie noch zu verhindern.“

Schwarz ist jetzt also offenbar das neue Grün. Zumindest auf lokaler Ebene im Landkreis Rotenburg/Wümme. Laut Rotenburger Rundschau bleibt die angedachte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach Ansicht der Politiker „weit hinter dem zurück, was fachlich notwendig wäre.“

„Fracking darf nicht nur in Wasserschutzgebieten, sondern muss in allen Trinkwassergewinnungsgebieten verboten sein. Rot-Grün schützt die Rotenburger Rinne, aus der wir vor Ort unser Trinkwasser bekommen, nicht umfassend“

Tightgas-Bohrung Düste Z10 im Landkreis Diepholz ©chef79

Tightgas-Bohrung Düste Z10 im Landkreis Diepholz ©chef79

Hiebei beweisen sie ihre fachliche Inkompetenz. Wenn Hydraulic Fracturing im Bereich von Wasserschutzgebieten nicht gestattet ist, dann sind es automatisch sämtliche Trinkwassergewinnungsgebiete. Schließlich stellt die Außengrenze der höchsten Schutzgebietsstufe III gleichzeitig die Außengrenze des Einzugsgebietes von Trinkwassergewinnungsanlagen dar. Und nur wenn in einer geologischen Struktur wie der Rotenburger Rinne Trinkwasser gewonnen wird, bedeutet dies noch lange nicht, dass das Grundwasser aus der gesamten Struktur den Gewinnungsanlagen zuströmt.

Hinzu kommt, dass in der westlichen der beiden parallel verlaufenden Rinnen, in deren Bereich sich die diskutierte Bohrung „Bötersen Z11“ befindet, überwiegend Schluffe und Feinsande abgelagert wurden, die als ergiebige Grundwasserleiter ungeeignet sind [1]:

Sehr unterschiedlich gefüllt sind zwei über 40 km parallel verlaufende, nur etwa 5 km voneinander entfernte Rinnen. Während Teilstrecken der östlichen, der Rotenburger Rinne, die als Grundwasserlieferant besonders geschätzt wird, schon länger bekannt sind, blieb die westlich benachbarte, die lokal noch tiefer eingeschnitten ist, wegen ihrer vor wiegend sc„Wir haben im alten Gesetzentwurf des früheren Umweltministers Peter Altmaier ausdrücklich eine Pflicht zum Einvernehmen der Landkreise bei Fracking-Anträgen verankert. Das hat Rot-Grün im Bundesrat verhindert. Jetzt gehen sie weit dahinter zurück. Die ganze Richtlinie zur Ermöglichung von Fracking ist ein einziger Skandal.“hluffig/feinsandigen Füllung bis vor kurzem unentdeckt.
Und selbst im östlichen Abschnitt sind nur Teilstrecken zur Trinkwassergewinnung gut geeignet. Das ist auch auf einer Karte der BI Frackloses Gasbohren zu sehen, wo die glazialen Rinnen und die Trinkwasserschutzgebiete sowie Erdgasbohrungen in der Region eingetragen sind.
Zudem befinden sich die Speichergesteine mehrere Kilometer unterhalb der Basis der Rinnen und sind durch mehrere kilometerdicke Gesteinspakete von diesen abgeschirmt. Viel Lärm um nichts also. Und das ist die Folge, wenn man vermeintlich Informierten der BI mehr Gehör schenkt als tatsächlichen Fachleuten. Hinzu kommt noch, dass „Fracking“ mal als Abkürzung von Hydraulic Fracturing verstanden wird, mal mit der Schiefergasförderung, insbesondere in den Medien, gleichgesetzt wird, wie z.B. in einem Artikel der ZEIT. Hier war ein angedachtes Gesetz zur Regelung der Schiefergasförderung Thema. Wegen dieser Doppelbedeutung geht in der öffentlichen Debatte auch vieles drunter und drüber. Und auf den genannten Gesetzesentwurf berufen sich anscheinend auch die beiden CDU-Politiker:
„Wir haben im alten Gesetzentwurf des früheren Umweltministers Peter Altmaier ausdrücklich eine Pflicht zum Einvernehmen der Landkreise bei Fracking-Anträgen verankert. Das hat Rot-Grün im Bundesrat verhindert. Jetzt gehen sie weit dahinter zurück. Die ganze Richtlinie zur Ermöglichung von Fracking ist ein einziger Skandal.“
Nur gibt es im Landkreis Rotenburg keine Schiefergasvorkommen und somit kann sich auch nicht auf den Gesetzesentwurf der ehemaligen CDU/FDP-Bundesregierung berufen werden.
Aber auch gegen die die Industrie sowie die Gerwerkschaft IG BCI wird scharf geschossen. Diese sollen seit Monaten für „Fracking“ „Stimmung machen“ und Druck auf die Landesregierung ausüben, weshalb Ross-Luttmann und Reinhard Grindel meinen:
„Das hat mit Glaubwürdigkeit von Politik nichts mehr zu tun, sondern ist ein Schlag ins Gesicht jeder einzelnen Bürgerinitiative.“
Das kann auch so verstanden werden: Die BI haben das alleinige Recht,  Druck mit ihren z.T. fragwürdigen Methoden auf die Politik auszuüben. Aber die Kontrahenten haben die Füße stillzuhalten und dürfen sich gegen die teils diffamierenden Angriffe nicht zur Wehr setzen? Ein interessantes Demokratieverständnis haben die beiden CDU-Politiker. Denn schließlich gehören auch die Mitarbeiter der Unternehmen, die z.T. auch Mitglieder der IG BCI sind, zum Volk, deren Interessen zu vertreten sind.
Schließen möchte ich den Abschnitt zu Rotenburger Rundschau mit einem Zitat des ebenfalls attackierten SPD-Politikers Lars Klingbeil als Reaktion auf die Äußerungen von Ross-Luttmann und Grindel:
„Ich rufe die CDU-Abgeordneten auf, sich mit mir im Sinne unserer Region einzusetzen. Krawall-Rhetorik und Schuldzuweisungen helfen nicht weiter.“
Im Sinne der Region ist auch die Erdgasförderung mit ihrem volkswirtschaftlichen Nutzen in Form von bedeutenden Gewerbesteuereinnahmen.
Nur kurz soll auf einen Artikel bei der Kreiszeitung Rotenburg eingegangen werden, da er sich im Wesentlichen mit dem der Rotenburger Rundschau deckt. Hier wird auch die grüne Landtagsabgeordnete Elke Twesten zitiert:
„Damit gibt es faktisch ein Moratorium für alle Fracking-Vorhaben für unkonventionelles Erdgas.“
Frau Twesten meint sicherlich „unkonventionelle Lagerstätten“ und hierbei speziell Schiefergaslagerstätten. Aber es ist zu begrüßen, dass nicht mehr Hydraulic Fracturing als „unkonventionell“ bezeichnet wird. Auf diese Aussage hin entgegnet ein vertreter der BI Frackloses Gasbohren, Herr Ernst Harms-von Quintus-Icilius, der durch eine spezielle Form des Protestes schon vor zweieinhalb Jahren auffiel (siehe Rotenburger Rundschau vom 28.09.2011):
„Unkonventionelles Fracking ist in Niedersachsen gar nicht möglich“
Leider erfährt der Leser nicht, warum das seiner Ansicht nach nicht möglich sein soll. Schließlich wurde 2008 nicht aus reinem Spaß an der Freude mit der Erkundung von Schiefer- sowie Kohleflözgaslagerstätten begonnen. Zudem hat seiner Meinung nach der Erlass für seine Region keine Bedeutung, sondern zementiere nur den aktuellen Status. Schließlich müssen neue Regelungen „konventionelles Fracking und den Umgang mit Lagerstättenwasser mit einschließen“
Dabei zielt der Erlass aber genau darauf ab! Es geht ja um die Wiederaufnahme von Fracmaßnahmen in konventionellen Lagerstätten, was zwischen 1961 bis 2011 problemlos sowie ohne Umweltschäden möglich war. Diese sollen nun nach einer mehrjährigen Debatte unter weitestgehender Ignoranz der schadensfreien Anwendung eines komplizierteren Genehmigungsverfahrens wieder ermöglicht werden. Der Umgang mit Lagerstättenwasser ist tatsächlich nur marginal ein Thema des Erlasses. An eventuell Alternativen der bisher ohne Umweltschäden erfolgten Versenkung in aufnahmefähige Horizonte bzw. an der Rückführung in die Lagerstätten selbst wird derzeit geforscht.
Schließen möchte ich den Artikel mit einem Zitat des Kreiszeitungsartikel an dessen Ende:
Fakt ist: Seit den ersten Fracking-Maßnahmen in Niedersachsen in den 60er-Jahren hat es noch keinen umweltrelevanten Zwischenfall gegeben.
Das wurde nicht nur von den Unternehmen, sondern auch von Wissenschaftlern und Behörden seit Beginn der Debatte kommuniziert. Schade, dass erst jetzt die Medien das zur Kenntnis nehmen.

 

[1] HANS KUSTER & KLAUS-DIETER MEYER (1979): Glaziäre Rinnen im mittleren und nordöstlichen Niedersachsen.In: Eiszeitalter und Gegenwart