Widerstand gegen inländische Erdgasförderung treibt erneut skurile Blüten

Mit Erscheinen des Filmes „Gasland“ geriet auch die inländische Erdgasförderung in den Fokus besorgter Mitbürger. Mitverantwortlich dafür waren neben dem genannten, längst als unwahr entlarvten Films auch diverse an Inakkuranz kaum zu übertreffende Berichte in ARD, ZDF sowie weiteren Sendeanstalten und Printmedien. Nicht von der Hand zu weisende, insgesamt aber harmlose Probleme an mehreren Lagerstättenwasserleitungen wurden dem „Fracking“ angedichtet.

In der Folge gründeten sich umgehend mehrere Bürgerinitiativen (BI) vor allem in Gebieten, in denen nach Schiefergas bzw. Kohleflözgas gesucht werden soll(te). Aber auch in klassischen Erdgasförderregionen gründeten sich BI. So z.B. im Landkreis Rotenburg/Wümme oder im benachbarten Landkreis Verden. Die dortige Bürgerinitiative nannte sich „No Fracking“, weil man der Meinung war, dass die dortigen Benzolaustritte am Lagerstättenwasserleitungssystem der Lagerstätte „Völkersen“ auf das Standardverfahren Hydraulic Fracturing („Fracking“)  zurückzuführen seien. Schließlich wurde das  in einigen Medienberichten suggeriert.

1. Widerstand im Landkreis Verden

RWE-Dea- Bohranlage T-160 im Erdgasfeld Völkersen (Mai 2013) chef79

RWE-Dea- Bohranlage T-160 im Erdgasfeld Völkersen (Mai 2013) ©chef79

Was erschwerend hinzu kommt, sind speziell im Umfeld der Lagerstätte „Völkersen“ die gelegentlich auftretenden leichten Erdbeben. Dass diese den Unmut bei vielen Anwohnern hervorrufen, ist absolut nachvollziehbar, auch wenn sie aufgrund der registrierten Stärke sowie der Schwinggeschwindigkeiten eigentlich nicht geeignet sind, Schäden hervorzurufen. Dennoch wurden gemeldete Schäden durch einen von der Gemeinde Langwedel einbestellten Gutachter einem Beben vom November 2012 zugeordnet. Entsprechend hat sich der Betreiber der Lagerstätte, die RWE-Dea, dazu bereit erklärt, diese Schäden zu begleichen.

Aber auch die Benzolkontaminationen wurden umgehend saniert und das bislang äußerst erfolgreich. Dennoch war das Kind bereits in den Brunnen gefallen und nicht mehr zu retten. Das liegt u.a. daran, dass sich die BI absolut kompromisslos zeigt und zudem eine breite Unterstützung durch die Medienlandschaft, insbesondere durch das Lokalblatt „Kreiszeitung“ aber auch durch den NDR findet. Da inzwischen auch der BI bewusst sein dürfte, dass Hydraulic Fracturing nicht verantwortlich für die Benzolaustritte ist, hat man sich darauf verlagert, die bewährte Lagerstättenwasser (LaWa)-Beseitigung in geeignete aufnahmefähige Versenkhorizonte anzuprangern.

Eine plausible Begründung dafür vermisst man genauso wie für die Kritik am Fracverfahren. Es sind allein bloße Befürchtungen der BI, die die Grundlage für der Ablehnung dieser bewährten Entsorgungspraxis bilden. Zu den Befürchtungen zählen z.B., dass das LaWa aus dem porösen, bereits mit Salzwasser gefülltem Versenkhorizont in ca. 1.000 Metern Tiefe in die wenige Dekameter tief liegenden Süßwasserleiter aufsteigen könnte und dieses kontaminiert. Dabei werden verschiedene Naturgesetze/Naturgegebenheiten ignoriert. Zum einen sind die Süßwasserleiter von den salinaren Tiefenwässern durch mächtige wasserundurchlässige Ton- sowie Tonmergelschichten abgeschottet. Zum anderen dringt spezifisch schwereres Salzwasser nicht einfach in Süßwasser ein.

Darüber hinaus sind Solequellen, die eine Verbindung zwischen den tiefliegenden Aquiferen und den flachen Grundwasserleitern belegen würden, in der Region nicht bekannt. Und auch Altbohrungen, die von den BI als potenzielle Aufstiegspfade benannt werden, sind als solche nicht geeignet, RWE-Dea dazu:

Der durch die Einbringung des Lagerstättenwassers in die Einpressbohrung Wittorf Z1 unmittelbar an den zu betrachtenden Altbohrungen berechnete geringe Druckanstieg innerhalb des „Kalkarenit“ liegt bei <1 bis maximal 2 bar.

Diese Druckniveaus, die Entfernung der Altbohrungen von der Wittorf Z1 sowie der noch verbleibende vertikale Abstand vom „Kalkarenit“ bis zum unteren Ende der Bohrungen verhindern einen Austausch von Wässern zwischen den Gesteinshorizonten. Die dichten und undurchlässigen Tonschichten sind trotz dieser Altbohrungen eine zuverlässige natürliche Sicherheitsbarriere.

Da wir hier nicht der Anwalt der Förderunternehmen sind, wurden die Aussagen der RWE-Dea natürlich mittels des NIBIS-Kartenservers des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) überprüft und für korrekt befunden. Altbohrungen sind im Umfeld der Versenkbohrung „Wittorf Z1“ kaum auszumachen. Die einzige in der Nähe befindliche, aus dem Jahr 1907 datierende Bohrung „Wittorf 3“, reicht in eine Tiefe von knapp über 60 Metern! Dennoch schreckt trotz dieser Faktenlage die BI „No Fracking“ im engen Schulterschluss mit Medien wie der „Kreiszeitung“ sowie öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht davor zurück, Angst und Schrecken zu verbreiten und ein Horroszenario einer Grund- oder sogar Trinkwasser-„Verseuchung“ an die Wand zu malen.

Und das leider mit einem gewissen Erfolg. So gründete sich im vergangenen Jahr im benachbarten Intschede eine weitere BI. Hintergrund ist eine von RWE-Dea geplante Teilfeldsuchbohrung mit der Bezeichnung „Daverden Z1“. Aufgewühlt von Berichten der genannten Medien, die wiederum teilweise auf den Aktivitäten der BI „No Fracking“ basieren, fanden sich besorgte Anwohner zusammen. Das wiederum fand seinen Niederschlag bei den erwähnten Medien. Sogar ein Fernsehteam des NDR rückte an, um über eine Demonstration gegen die Erkundungsbohrung zu berichten. Das wiederum wurde in der „Kreiszeitung“ beworben. Dieser Sachverhalt wurde hier bereits im Oktober vergangenen Jahres kritisch diskutiert.

Und um bei der Überschrift zu bleiben: Die Gründung der BI ging einher mit skurilen Behauptungen. Insbesondere stand das LaWa im Fokus, aber auch die Erdbeben und sogar Hydraulic Fracturing. Dabei handelt es sich bei der „Daverden Z1“ um eine Bohrung, die überhaupt erst feststellen soll, ob Erdgas im Untergrund in förderbaren Mengen vorhanden ist. Hier schon irgendwelche Horrorszenarien zu ersinnen und zu verbreiten ist absolut verantwortungslos, zumal das LaWa-Transportproblem erkannt und beseitigt wurde und vom Hydraulic Fracturing keine umweltrelevanten Vorfälle in Deutschland dokumentiert sind. Bleiben noch die Erdbeben. Diese sind sehr wahrscheinlich an einige größere Lagerstätten geknüpft (Altmark, wo ich herkomme, Völkersen oder zuletzt am 1. Mai 2014 Klosterseelte).

Sollte im Untergrund von Daverden tatsächlich eine Lagerstätte vorhanden sein, dürfte es sich um eine kleine handeln. Das lässt sich zumindest aus den online abrufbaren Unterlagen der RWE-Dea schließen. Davon lässt sich eine BI aber nicht beeindrucken. Stattdessen orientiert man sich an Medienberichten und Darstellungen von Gleichgesinnten, anstatt sich mit Fakten zu befassen. Das führt dann schließlich dazu, dass, sich im Besitz der uneingeschränkten Wahrheit wähnend, mit unwissenschaftlichen, teils falschen Behauptungen versucht wird, Mitmenschen und Politiker zu beeinflussen (siehe dazu: Wie Bürgerinitiativen mit unwissenschaftlichen Behauptungen versuchen die Politik zu beeinflussen – Dargestellt an einer Präsentation der „BI Intschede“)

Inzwischen hat sich eine weitere BI gegen die Erdgasgewinnung in der Region gegründet. Die „Argumente“ sind mit denen der bisherigen BI vergleichbar. Beworben wird die Gründung übrigens in der „Kreiszeitung“. Dort ist bereits in der Einleitung zu lesen:

„Wir sind noch in einer Phase, in der wir uns bekannt machen müssen“, findet Gero Landzettel.

Zumindest mit der Werbung in der „Kreiszeitung“ ist das zum Teil gelungen. Und Landzettel wird weiter zitiert:

„Aber es geht ja nicht nur ums Fracking“, erzählt Landzettel beim Treffen der BI im Langwedeler Gasthaus Klenke. „Das setzt noch einen oben drauf. Wir haben hier zum Beispiel auch die Lagerstättenwasserproblematik.“

Leider wird nicht deutlich, was unter der LaWa-Problematik zu verstehen ist und warum das „Fracking“ dem frei erfundenen Problem noch eins oben drauf setzen soll. Wie bereits erläutert ist das LaWa-Problem in Form von ungeeigneten Rohrleitungen beseitigt worden. Dass Hydraulic Fracturing trotz vieler hundert Maßnahmen (allein in Niedersachsen über 300) zu keinem einzigen Umweltschaden in Deutschland geführt hat, wurde bereits erwähnt. Dazu abermerals ein Zitat des Berufsverbandes Deutscher Geowissenschaftler („Fracking nicht verteufeln!“):

Die Hauptargumente der Fracking-Kritiker, die Verunreinigung des Trinkwassers und die Auffassung, Fracking könne Erdbeben auslösen, haben nach Auffassung des BDG wenig Bestand: Seit diese Technik in Deutschland eingesetzt wird, ist kein einziger Fall einer Grundwasserverunreinigung durch Fracking aufgetreten und die Auswirkungen des Frackings können zwar seismisch gemessen werden, sind aber in der Regel weit unter der Spürbarkeitsgrenze. In Deutschland ist es bei keiner der bisher durchgeführten Frackingmaßnahmen zu einem spürbaren Beben gekommen.

Dann redet die „Kreiszeitung“ den BI-Vertretern mehr oder weniger das Wort:

Den Versprechen der Energieunternehmen, im Flecken Langwedel ist es die RWE-Dea, traut man dabei schon lange nicht mehr.

Und:

Die Förderunternehmen hätten die Risiken der Erdgasförderung stets verschwiegen und verharmlost, so der Vorwurf der BI, die für sich daraus die Konsequenz gezogen hat, grundlegende Änderungen der gesetzlichen Regelungen für die Erdgasförderung zu verlangen.

Den Argumenten der Firmen, ob nun ExxonMobil oder in diesem Fall RWE-Dea haben die BI seit Beginn der Debatten nicht vertraut. Das ist mit ziemlicher Sicherheit auch mit der Berichterstattung zu begründen, der die BI unkritisch Glauben schenkten. Und eevntuell haben die Unternehmen auch kommunikative Fehler gemacht. Allerdings stellt sich die Frage, ob eine lokal eng begrenzte Havarie, wie z.B. ein LaWa-Austritt auf einem Betriebsplatz an die große Glocke gehängt werden muss.

Richtig skuril ist die Begründung einer BI-Vertreterin für ihr Engagement:

Man ist eben gegen das Bohren nach Erdgas unter den heutigen Bedingungen. „Weil es zu sauberem Wasser keine Alternative gibt. Zu Erdgas schon…“, findet Susanne Osthoff-Klein.

Aha! Es wäre mir neu, dass durch das „Bohren nach Erdgas“ Wasser gefährdet wäre. Ein konkretes Beispiel für diese Unterstellung wäre ziemlich interessant, kann aber von Frau Osthoff-Klein sicherlich nicht beigebracht werden. Es gibt einfach keins! Und für den Grundwasserschutz wird alles mögliche getan: Das beginnt mit versiegelten Bohrplätzen und dem generellen Ausschluss von Tiefbohrungen in Wasserschutzgebieten der Zone II und I. Was die Alternativen zu Erdgas, dem wichtigsten Heizmaterial Deutschlands sein soll, wäre auch interessant zu wissen. Biogas etwa? Die Biogaserzeugung hat in Deutschland schon mehrfach zu Gewässerverschmutzungen mit teils fatalen Folgen für die Fischbestände geführt. Und erst vor wenigen Tagen ist im Landkreis Diepholz eine solche Anlage explodiert! Übrigens in unmittelbarer Nachbarschaft des Erdölfeldes „Sulingen-Valendis“.

Insgesamt hat sich die Industrie sogar auf die BI zubewegt und will allein aufgrund der Befürchtungen und unterstellten Risiken LaWa nur noch dahin verbringen, wo es herkommt. Nämlich in die ausgeförderten Lagerstätten. Doch auch das lehnen die BI ab, wie man der Website der neuen BI aus Langwedel entnehmen kann. Begründung? Fehlanzeige!:

Das Verpressen von Lagerstättenwasser ist überall zu verbieten.

Skuril? So ist es! Wie auch zum Teil die Darstellung der BI. Einer der Aktivisten hält sein rotes Holzkreuz, Symbol der Ablehnung und angelehnt an die gelben Kreuze der Castorgegner aus dem Wendland, aus dem Fenster eines treibstofffressenden Geländewagens. Widersprüchlicher geht es kaum. Gegen Kohlenwasserstoffgewinnung vor der eigenen Haustür opponieren, aber solche dann im Privatleben nutzen. Das ist NIMBY-Verhalten par exellance!

2. Auswüchse des Widerstands exemplarisch dargestellt anhand des Politikers Manfred Damberg (Die Linke)

Bötersen Z11, März 2012 chef79

Bötersen Z11, März 2012 ©chef79

Aber auch im Nachbarkreis Rotenburg/Wümme treibt das Opponieren gegen die inländische Erdgasförderung solche Blüten. Einmal mehr zeichnet sich der Kreistagsabgeordnete Herr Dr. Manfred Damberg (Die Linke) mit erstaunlichen Behauptungen aus. Das geht aus einem Artikel der „Rotenburger Rundschau“ hevor.

Herr Damberg fiel in der Vergangenheit bereits mit abenteuerlichen Unterstellungen auf. So bezichtigte er den amtierenden Landrat Luttmann der Korruption. Angeblich hätte dieser 8.000 Euro Spendengelder von ExxonMobil erhalten. Für diese Unterstellung fing sich Damberg eine Anzeige ein, da es sich offenbar um eine rufschädigende Falschbehauptung handelte.

Weiterhin hat Damberg die Unternehmen ExxonMobil und RWE-Dea wegen der (behördlich genehmigten) Versenkung von LaWa angezeigt, weil er der Ansicht ist, dass dieses ins Grundwasser versenkt wir. So wird er zumindest vom Weserkurier zitiert:

„Millionen Liter des mit hochgiftigen Stoffen verunreinigten Abwassers werden seit Jahren ins Grundwasser gepumpt. Das verpresste Abwasser enthält Giftstoffe, die auf keinen Fall ins Grundwasser gelangen dürfen“, so der studierte Chemiker.

Tatsächlich wird das LaWa (im wesentlichen Salzwasser), wie bereits oben erläutert, in dafür geeignete salzwasserführende Horizonte versenkt. Der faktenresistente Chemiker führt stattdessen hanebüchene Vergleiche an: So sollen Grenzwerte für beispielsweise Benzol für Trinkwasser um das mehr als 10.000-fache überschritten sein. Nur handelt es sich dabei um ein Pseudoargument, da hochsalinares LaWa nicht die strengen Kriterien für Trinkwasser (Wasser, das nach DIN 2000 zum Genuss abgegeben wird) erfüllen muss. Salopp gesagt: Der Vergleich hinkt! Und zwar gewaltig.

Damberg verschont mit seinen Tiraden offenbar nichts und niemanden. Sogar der Politikerin Elke Twesten (B’90/Die Grünen) machte er Anfang des Jahres schwere Vorwürfe. Frau Twesten leitet die „Arbeitsgruppe Erdgas- und Erdölförderung im Landkreis Rotenburg“ (Erdöl wird dort doch gar nicht gefördert?). Dieser unterstellt Damberg nach Informationen des Weserkuriers eine zu große Nähe zur Industrie und begründet das damit, dass auch die an den Pranger gestellten Unternehmen sich mit Fachvorträgen vor dem Arbeitskreis präsentieren dürfen.

Die neueste skurile Blüte von Damberg ist die, dass er den Leiter des Amts für Wasserwirtschaft, Gert Engelhardt, der Lüge bezichtigt. Das ist so in der „Rotenburger Rundschau“ zu lesen. Angeblich soll nach Dambergs Interpretation eines Schreibens der Landkreis an Genehmigungsverfahren zum „Fracking“ beteiligt worden sein. Dabei beruft sich Damberg auf ein Schreiben der Kreisverwaltung vom 15. Januar 2009 an das LBEG. Doch ging es in diesem offenbar nicht um Genehmigungen zu Fracarbeiten, sondern um das Ableiten von Niederschlagswasser von Förderplätzen:

Allerdings wird in dem Schreiben, dass Damberg seiner Dienstaufsichtsbeschwerde beifügt, das Wort Fracking in keinster Weise verwendet. In dem Brief an das LBEG geht es um Erlaubnisse zum Ableiten von Niederschlagswasser auf diversen Förderplätzen im Landkreis, nicht aber um das umstrittene Verfahren zur Gasförderung.

Was soll man dazu noch sagen? Nun, dass das Verfahren „umstritten“ ist, ist einzig und allein darauf zurückzuführen, dass Bedenkenträger Risiken unterstellen, die es nicht gibt. Beweise für die Gefährlichkeit des Hydraulic Fracturings, insbesondere was die Grundwassergefährdung betrifft,  bleiben die BI und deren Unterstützer wie z.B. herr Dr. Damberg bis heute schuldig.

3. Zusammenfassung

Erdgasförderbohrung Söhlingen-Ost Z3, März 2012, chef79

Erdgasförderbohrung Söhlingen-Ost Z3, März 2012, ©chef79

Abschließend bleibt festzustellen, dass der Widerstand gegen die inländische Erdgasgewinnung im Laufe der letzten dreieinhalb Jahre völlig aus dem Ruder gelaufen ist. Während zu Beginn noch die Falschdarstellungen des Filmes „Gasland“ als Basis für die Argumentation gegen die Erdgasförderung hinzugezogen worden sind, sind es inzwischen im Regelfall unterstellte, aber häufig nicht verifizierbare Risiken, insbesondere mit dem Umgang des natürlich vorkommenden LaWa.

Real hingegen sind offenbar Erdbeben, die auf die Entnahme großer Volumina aus bedeutenden Erdgaslagerstätten zurückzuführen sind. Das ist unter Betrachtung wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht von der Hand zu weisen. Sollten in diesem Zusammenhang Schäden auftreten, so müssen die Unternehmen dafür gerade stehen, wie es z.B. in den Niederlanden der Fall ist. Da gibt es auch nichts zu diskutieren. RWE-Dea hat entsprechende Schritte eingeleitet.

Nicht real sind die unterstellten Gefährdungen durch die Versenkung von LaWa, um die sich inzwischen die Diskussion rund um die einheimische Erdgasförderung dreht. Hierbei handelt es sich um phantastische Vorstellungen von Bedenkenträgern, die jeglicher wissenschaftlicher Grundlage entbehren. Wie insbesondere am Verhalten von Dr. Damberg exemplarisch dargelegt, generiert der Widerstand skurile Blüten. Oder anders ausgedrückt: Es werden Gefahren ersponnen!

Die Unternehmen haben auf Fehler reagiert und sich auf die Kritiker zubewegt. So wurde z.B. das schadhafte LaWa-Leitungssystem im Feld „Völkersen“ entfernt und die räumlich eng begrenzten Benzolverunreinigungen saniert. Zudem wurde eine Versenkbohrung für LaWa, die sich im Wasserschutzgebiet der Kategorie III befindet, stillgelegt („Völkersen H1“). Und schließlich soll, auch wenn dafür keine Notwendigkeit besteht, das LaWa in den Herkunftshorizont verbracht werden. Das findet seltsamerweise aber auch keine Zustimmung der Kritiker, die sich im Gegensatz zu den Unternehmen kompromisslos gerieren und auf ihren extremen Positionen verharren. Das wären z.B. das Verbot von Hydraulic Fracturing sowie das Verbot der LaWa-Versenkung. Nur plausible Begründungen für diese Forderungen können die BI und die ihnen zur Seite stehenden Politiker nicht kommunizieren.

Kreiszeitung spekuliert über angeblich neue Erdgasbohrung

Vor zwei Wochen fiel NDRonline mit einem Artikel auf, der sich um den Einsatz von Hydraulic Fracturing drehte. Dieser Beitrag fiel in seinem ersten Abschnitt insbesondere durch den negativen Grundton in Form von inhaltlichen Fehlern sowie subjektiven ablehnenden Behauptungen, wie in einem Kommentar hier nachgewiesen, auf. Dass dieses Niveau tatsächlich noch unterboten werden kann, beweist ein online erschienener Artikel der Kreiszeitung.

Erdgasfördersonde Söhlingen-Ost Z4 chef79

Erdgasfördersonde Söhlingen-Ost Z4 ©chef79

Dieser ist mit „Stochern im Dunkeln“ überschrieben und thematisiert die einstige Teilfeldsuchbohrung „Stapel Z1“. Diese wurde 1989/1990 am Nordwestrand des Erdgasfeldes Rotenburg/Taaken abgeteuft und wurde nicht fündig.

Dennoch wurde sie im Anschluss nicht verfüllt, sondern zu einer sogenannten Versenkbohrung umgerüstet bzw. getestet. Es wurden 43,5 m³ (entspricht zwei Tankwagen) versenkt. Quelle dieser Angaben ist die Seite der Bügerinitiative (BI) „Frack-loses Gasbohren im LK Rotenburg/Wümme“, die allerdings diese Menge unüblicherweise in Liter angibt. Eine Zahl mit dem 1000-fachen Wert klingt eben dramatischer und führt einfacher zum Ziel, auf „Informationsveranstaltungen“ noch neutrale Mitbürger auf die eigene Seite zu ziehen.

Doch nun zum Artikel:

Horstedts Bürgermeister Heinz Dieter Gebers ist über die neue Entwicklung in Sachen Gasbohrung Stapel verwundert. „Ich habe von Exxon die Information bekommen, dass die alte Bohrstelle aufgegeben wird, weil sie nicht ergiebig ist. Und dass daneben eine neue Bohrstelle geplant ist.“

Wenn eine Bohrung nich erfolgreich ist, ist es durchaus üblich, eine Ablenkung aus der Bohrung heraus auf ein neues sogenanntes Compartment (z.B. höherliegender Bereich) zu bohren. Aber vom selben Platz aus eine neue Bohrung anzusetzen, ist nicht üblich, wenn die vorangegangene Bohrung nicht fündig war. Ansonsten wird bei Fündigkeit durchaus von einem Platz aus gebohrt. Ein Paradebeispiel wäre die RWE-DEA Betriebsstätte Völkersen. Hier befinden sich neben der Fundbohrung „Völkersen Z1“ fünf weitere Bohrungen (Z2, Z7, Z8, Z9, Z10).

Die Kreiszeitung hat dann aufgrund der uneindeutigen Kenntnisse infolge der Aussage des Bürgermeisters bei der Betreiberfirma nachgehakt und folgende Antwort erhalten:

„Im näheren Umkreis sind keine neue Bohrungen geplant.“

Damit wäre eigentlich genug gesagt. Hinzu kommt, dass der zitierte Herr Torp auf die Nachfrage, ob es üblich sei, „erfolglos“ zu bohren, antwortete:

„Nein. Das kommt aber leider in Einzelfällen vor. Daran wird deutlich, wie groß das Kapitalrisiko der Erdgasförderung ist. Bei der Erkundung lassen sich mit Hilfe der durch Seismik gewonnenen Daten dreidimensionale Bilder des Untergrundes erstellen und somit die Bereiche erkennen, in denen gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bohrung bestehen. Um endgültige Sicherheit zu bekommen, ob sich Erdgas im Untergrund befindet, muss jedoch eine Bohrung abgeteuft werden.“

Es spricht somit nichts dafür, eine weitere Bohrung niederzubringen. Das wird dann auch durch ein Zitat der Genehmiegungsbehörde bestätigt:

„Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie hat keine Kenntnis von einem geplanten neuen Bohrturm zur Förderung von Erdgas in der Ortschaft Stapel in der Samtgemeinde Sottrum.“

Und damit ist alles, wirklich alles gesagt. Denn jede Tiefbohrung muss von der Bergbehörde genehmigt werden. Es ist eine Mär, dass die Erdöl-/Erdgasindustrie machen könne, was sie wolle. Das Gegenteil ist der Fall: Jede noch so kleine Maßnahme muss beantragt und genehmigt werden, um eine Umsetzung zu ermöglichen.

Der offenbar auf der Seite der Gegner zu verortende Redakteur schreibt weiter:

Die Bürger wollen ihrem Glück allerdings noch nicht trauen.

Wie bitte? Warum soll es Glück sein, wenn eine Bohrung nicht stattfindet? Ich plaudere gerne aus dem Nähkästchen und das ist hier auch sinnvoll: Ich habe diverse Bohrungen miterlebt (siehe weiter unten) und bin erfreut (glücklich) darüber, dass diese Bohrungen bis heute Erdgas fördern und somit der Region einen gewissen Wohlstand ermöglichen. Abgesehen davon ist mir nichts davon bekannt, das von Erdgasbohrungen eine Beeinträchtigung der Lebensqualität hervorgerufen wird. In der Bohrphase kann es eventuell zu leicht erhöhten Geräuschemissionen kommen (hier schaffen heutzutage Lärmschutzwände Abhilfe), aber nachdem eine Bohrung fertigestellt ist, fördert sie fast geräuschlos vor sich hin.

Am Ende entscheidet das Landesbergamt.“ Laut Gebers, der im Gemeinderat über die Pläne von ExxonMobil berichtet hatte, habe der Konzern bereits Kontakt zu Landwirten aufgenommen, um die benötigten Flächen zu erwerben. Der Antrag auf eine Erweiterung der Gasförderung in Stapel sei für Mai geplant, so der Bürgermeister weiter.

Wie kann man denn nur so am Sachverhalt vorbeischreiben? Es hieß doch bereits weiter oben, dass der Genehmigungsbehörde kein Antrag auf eine Bohrung vorliegt. Zudem fördert die Bohrung Stapel Z1 nicht, womit eine Gasförderung auch nicht erweitert werden kann. Tatsache ist wohl, dass für die Verfüllungsarbeiten der Platz ausgebaut werden muss. Das ist bei anderen Verfüllungsarbeiten dokumentiert. Zuletzt bei der Buchhorst Z7 .

Den Menschen in Stapel und Horstedt bleibt nur die bange Hoffnung, von weiteren Gasbohrungen (vorerst) verschont zu bleiben.

Oha, hier greift der Redakteur aber ganz tief in die Dramatisierungskiste! Man achte auf Begriffe wie „bange Hoffnung“ und „verschont bleiben“.

Bei solchen Aussagen stellt sich mir stets die Frage, wie ich die vielen Erdgasbohrungen, die ich in meinem näheren Umfeld während meiner Kindheit mitbekommen habe , überlebt habe. Hinzu kommt, dass ich einige von denen auch noch im kindlichen Leichtsinn unmittelbar besucht und mit großen Augen bestaunt habe. Ja, diese rumänischen Anlagen hatten schon etwas.

Es ist nun so, dass in Lokalredaktionen gerne nach Volkes (vermeintlicher) Meinung geschrieben wird. Es ist aber unmöglich, vorsätzlich und auf Basis schlechter Recherche diese Meinung und unbegründete Ängste zu verstärken.

Reaktionen in Lokal- und Regionalmedien zum angekündigten „Fracking“-Erlass

Als Reaktion auf den Erlassentwurf „Zulassung von Vorhaben zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus konventionellen Lagerstätten mittels hydraulischer Bohrlochbehandlung zur Risserzeugung in einem Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung“ (UVP-Frac-Behandlung-Erlass) erschienen beim NDR, aber auch bei der Kreiszeitung sowie der Rotenburger Rundschau Artikel, die sich mit dem Entwurf befassten bzw. Reaktionen darauf thematisierten.  Diese Beiträge sollen einer kritischen Nachbetrachtung unterzogen werden.

Bötersen Z11, März 2012 ©chef79

Bötersen Z11, März 2012 ©chef79

Zunächst zum NDR, der immer wieder durch inhaltliche Fehler sowie einer recht deutlichen Voreingenommenheit in der Berichterstattung auffällt. Dieser betitelt einen Online-Artikel vom 03.03.2014:

Wenzel will Fracking unter Auflagen zulassen

Und hier tritt bereits die erste Ungereimtheit auf. Schließlich hat Stefan Wenzel (B’90/Die Grünen) als niedersächsischeer Umweltminister nicht über Bergbauangelegenheiten zu entscheiden, schon gar nicht allein. Schließlich ist in Niedersachsen Bergbau eine Angelegenheit des Wirtschaftsministerium. Die entsprechende Genehmigungsbehörde, das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) ist diesem Ressort unterstellt.

Hinzu kommt, dass der Entwurf auch nicht dem Umweltministerium entstammt, sondern vielmehr das Ergebnis einer Zusammenarbeit zwischen dem Wirtschaftsministerium und dem Umweltministerium darstellt. Letzteres ist wahrscheinlich mit dabei, weil sich der Runderlass neben dem LBEG auch an die Unteren Wasserbehörden richtet. Und deren Aufsichtsbehörde stellt das Umweltbundesamt dar.

Natürlich darf nicht fehlen, dass das Verfahren, um das es sich dreht, „umstritten“ ist. Doch das ist es erst, seitdem seit etwas mehr als drei Jahren darüber negativ bis reißerisch mit Berufung auf „Berichte“ aus den USA sowie des Filmes „Gasland“, wo es angeblich infolge von Fracarbeiten zu Grundwasserverschmutzungen kam. Obwohl diese „Berichte“ nie verifiziert werden konnten und „Gasland“ in nahezu fast allen Belangen darüber hinaus sogar als falsch entlarvt wurde, hatte sich die Berichterstattung fest in die Köpfe vieler Mitbürger eingebrannt. Aber immerhin wird inzwischen häufiger erwähnt, dass Hydraulic Fracturing kein neues Verfahren ist:

Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) will der Industrie wieder das erlauben, was in Niedersachsen zurzeit gestoppt ist, aber davor jahrzehntelang gemacht wurde: Erdgas aus bestimmten Schichten soll mithilfe einer Mischung aus Wasser, Sand und Chemikalien aus dem Boden geholt werden dürfen.

Zur Erlaubniskompetenz von Wenzel wurde bereits alles gesagt und die beschreibung des Fracverfahrens lässt sehr zu wünschen übrig. Das ist allerdings (leider) kein Alleinstellungsmerkmal des NDR. Eine professionelle, industrieunabhängige Sarstellung, gibt es bei frafocus.org. Aber absoulut unhaltbar ist die nachfolgende Behauptung:

Das aus den USA bekannte sogenannte unkonventionelle Fracking, das als gefährlicher gilt, soll in Niedersachsen aber nicht möglich sein.

Zunächst gibt es kein „sogenanntes unkonventionelles Fracking“, sondern mehrere verschiedene Formen des hydraulic Fracturing, deren Einsatz von der Beschaffenheit bzw. des Typs der jeweiligen Lagerstätte abhängig ist. Für die Stimulierung von Schiefergaslagerstätten ist das „Slickwaterfracturing“ typisch, welches durch den Einsatz einer geringeren Anzahl der Chemikalien gekennzeichnet ist, die wiederum um eine Größenordnung geringer konzentriert sind als bei gelierter Fracflüssigkeit (hier Konzentration ca- 2 bis 5 Prozent, Fracmaßnahme „Buchhorst T12“, 2011). Warum das Fracen mit Slickwater als „gefährlicher“ gilt, ist eine in den Raum geworfene Behauptung. Mehr nicht.

Recht interessant und in ihrem zweiten Teil unwahr ist die nächste Behauptung:

Das aufwendigere unkonventionelle Fracking, bei dem deutlich mehr Chemikalien in den Boden gepresst werden, will Niedersachsen dagegen verbieten. Diese Methode wurde in Deutschland bisher noch nie angewendet.

Aufwendiger ist das Slickwaterfracen wohl eher nicht, da es technisch anderen Fracverfahren ähnelt. Lediglich das je Maßnahme verpumpte Volumen ist größer. Eine eindeutige offizielle Formulierung, dass dieses verfahren verboten werden soll, ist auch nirgendwo zu finden. es wäre auch interessant zu wissen auf welcher wissenschaftlichen Grundlage ein solches Verbot formuliert werden soll. Dass mit Slickwater noch nie in Deutschland gefract wurde, ist hingegen falsch. Bereits 2008 wurden in der Bohrung „Damme 3“ drei Fracs in unterschiedlichen Tiefenniveaus durchgeführt.

Dem NDR-Beitrag ist noch ein Viedeobeitrag u.a. mit einem Interview des BUND-Mitgliedes Stefan Ott. Dieser gibt zwar korrekt wieder, dass es Hydraulic Fracturing bereits seit den 1960er Jahren gibt, kann aber mit seinen Äußerungen die Befürchtungen nicht begründen. Im Gegenteil: Er gesteht ein, dass auch der BUND keine Erkenntnisse über Umweltschäden durch Fracarbeiten habe. Ott wortwörtlich:

 Aber es liegen auch bei den offiziellen Behörden (Anm. SAR:gibt es auch inoffizielle?) diese Erkenntisse nicht vor, und deshalb halten wir das auch weiterhin für zu riskant.

Es liegen also weder dem BUND noch den Behörden Umweltschäden durch Fracmaßnahmen vor. Und deshalb hält der BUND das Fracen also für zu riskant. Ohne Worte!

Die Worte fehlen einem auch bei der Lektüre  eines Artikels vom 04.03.2014 bei der Rotenburger Rundschau. Dieser ist mit dem Zitat der örtlichen CDU-Politiker Mechthild Ross-Luttmann und Reinhard Grindel überschrieben:

„Ein Schlag ins Gesicht der Bürgerinitiativen“

Es ist sicherlich davon auszugehen, dass die Bürgerinitiativen (BI), die gegen Erdgasgewinnung vor der Haustür agieren, alles andere als angetan vom Erlass sind. Sie sind aber weder das Maß aller Dinge und stellen zudem nur einen kleinen Teil der Bevölkerung dar. Nur eine Woche zuvor kamen 16 von ihnen in der Gemeinde Sothel zusammen, um sich auszutauschen. Anschließend fand eine Demonstration mit gerade einmal 200 Teilnehmern zusammen. Das entspricht gerade einmal 1,3 prozent der Einwohnerzahl der Gemeinde Sothel.

Wortgewaltig wird der Erlass kritisiert und von Wahlbetrug gesprochen. Dabei war weder bei der SPD noch bei den Grünen insgesamt von einem Verbot des Fracverfahrens die Rede, sondern höchstens von der Anwendung in potenziellen Schiefergaslagerstätten, wobei auch hier die fachliche Begründung für ein Verbot fehlte. Nun will sich die CDU mit den BI solidarisieren:

„Das ist ein dreister Wahlbetrug von Rot-Grün. Die CDU wird gemeinsam mit den Bürgerinitiativen alles mobilisieren, was politisch möglich ist, um diese Richtlinie noch zu verhindern.“

Schwarz ist jetzt also offenbar das neue Grün. Zumindest auf lokaler Ebene im Landkreis Rotenburg/Wümme. Laut Rotenburger Rundschau bleibt die angedachte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach Ansicht der Politiker „weit hinter dem zurück, was fachlich notwendig wäre.“

„Fracking darf nicht nur in Wasserschutzgebieten, sondern muss in allen Trinkwassergewinnungsgebieten verboten sein. Rot-Grün schützt die Rotenburger Rinne, aus der wir vor Ort unser Trinkwasser bekommen, nicht umfassend“

Tightgas-Bohrung Düste Z10 im Landkreis Diepholz ©chef79

Tightgas-Bohrung Düste Z10 im Landkreis Diepholz ©chef79

Hiebei beweisen sie ihre fachliche Inkompetenz. Wenn Hydraulic Fracturing im Bereich von Wasserschutzgebieten nicht gestattet ist, dann sind es automatisch sämtliche Trinkwassergewinnungsgebiete. Schließlich stellt die Außengrenze der höchsten Schutzgebietsstufe III gleichzeitig die Außengrenze des Einzugsgebietes von Trinkwassergewinnungsanlagen dar. Und nur wenn in einer geologischen Struktur wie der Rotenburger Rinne Trinkwasser gewonnen wird, bedeutet dies noch lange nicht, dass das Grundwasser aus der gesamten Struktur den Gewinnungsanlagen zuströmt.

Hinzu kommt, dass in der westlichen der beiden parallel verlaufenden Rinnen, in deren Bereich sich die diskutierte Bohrung „Bötersen Z11“ befindet, überwiegend Schluffe und Feinsande abgelagert wurden, die als ergiebige Grundwasserleiter ungeeignet sind [1]:

Sehr unterschiedlich gefüllt sind zwei über 40 km parallel verlaufende, nur etwa 5 km voneinander entfernte Rinnen. Während Teilstrecken der östlichen, der Rotenburger Rinne, die als Grundwasserlieferant besonders geschätzt wird, schon länger bekannt sind, blieb die westlich benachbarte, die lokal noch tiefer eingeschnitten ist, wegen ihrer vor wiegend sc„Wir haben im alten Gesetzentwurf des früheren Umweltministers Peter Altmaier ausdrücklich eine Pflicht zum Einvernehmen der Landkreise bei Fracking-Anträgen verankert. Das hat Rot-Grün im Bundesrat verhindert. Jetzt gehen sie weit dahinter zurück. Die ganze Richtlinie zur Ermöglichung von Fracking ist ein einziger Skandal.“hluffig/feinsandigen Füllung bis vor kurzem unentdeckt.
Und selbst im östlichen Abschnitt sind nur Teilstrecken zur Trinkwassergewinnung gut geeignet. Das ist auch auf einer Karte der BI Frackloses Gasbohren zu sehen, wo die glazialen Rinnen und die Trinkwasserschutzgebiete sowie Erdgasbohrungen in der Region eingetragen sind.
Zudem befinden sich die Speichergesteine mehrere Kilometer unterhalb der Basis der Rinnen und sind durch mehrere kilometerdicke Gesteinspakete von diesen abgeschirmt. Viel Lärm um nichts also. Und das ist die Folge, wenn man vermeintlich Informierten der BI mehr Gehör schenkt als tatsächlichen Fachleuten. Hinzu kommt noch, dass „Fracking“ mal als Abkürzung von Hydraulic Fracturing verstanden wird, mal mit der Schiefergasförderung, insbesondere in den Medien, gleichgesetzt wird, wie z.B. in einem Artikel der ZEIT. Hier war ein angedachtes Gesetz zur Regelung der Schiefergasförderung Thema. Wegen dieser Doppelbedeutung geht in der öffentlichen Debatte auch vieles drunter und drüber. Und auf den genannten Gesetzesentwurf berufen sich anscheinend auch die beiden CDU-Politiker:
„Wir haben im alten Gesetzentwurf des früheren Umweltministers Peter Altmaier ausdrücklich eine Pflicht zum Einvernehmen der Landkreise bei Fracking-Anträgen verankert. Das hat Rot-Grün im Bundesrat verhindert. Jetzt gehen sie weit dahinter zurück. Die ganze Richtlinie zur Ermöglichung von Fracking ist ein einziger Skandal.“
Nur gibt es im Landkreis Rotenburg keine Schiefergasvorkommen und somit kann sich auch nicht auf den Gesetzesentwurf der ehemaligen CDU/FDP-Bundesregierung berufen werden.
Aber auch gegen die die Industrie sowie die Gerwerkschaft IG BCI wird scharf geschossen. Diese sollen seit Monaten für „Fracking“ „Stimmung machen“ und Druck auf die Landesregierung ausüben, weshalb Ross-Luttmann und Reinhard Grindel meinen:
„Das hat mit Glaubwürdigkeit von Politik nichts mehr zu tun, sondern ist ein Schlag ins Gesicht jeder einzelnen Bürgerinitiative.“
Das kann auch so verstanden werden: Die BI haben das alleinige Recht,  Druck mit ihren z.T. fragwürdigen Methoden auf die Politik auszuüben. Aber die Kontrahenten haben die Füße stillzuhalten und dürfen sich gegen die teils diffamierenden Angriffe nicht zur Wehr setzen? Ein interessantes Demokratieverständnis haben die beiden CDU-Politiker. Denn schließlich gehören auch die Mitarbeiter der Unternehmen, die z.T. auch Mitglieder der IG BCI sind, zum Volk, deren Interessen zu vertreten sind.
Schließen möchte ich den Abschnitt zu Rotenburger Rundschau mit einem Zitat des ebenfalls attackierten SPD-Politikers Lars Klingbeil als Reaktion auf die Äußerungen von Ross-Luttmann und Grindel:
„Ich rufe die CDU-Abgeordneten auf, sich mit mir im Sinne unserer Region einzusetzen. Krawall-Rhetorik und Schuldzuweisungen helfen nicht weiter.“
Im Sinne der Region ist auch die Erdgasförderung mit ihrem volkswirtschaftlichen Nutzen in Form von bedeutenden Gewerbesteuereinnahmen.
Nur kurz soll auf einen Artikel bei der Kreiszeitung Rotenburg eingegangen werden, da er sich im Wesentlichen mit dem der Rotenburger Rundschau deckt. Hier wird auch die grüne Landtagsabgeordnete Elke Twesten zitiert:
„Damit gibt es faktisch ein Moratorium für alle Fracking-Vorhaben für unkonventionelles Erdgas.“
Frau Twesten meint sicherlich „unkonventionelle Lagerstätten“ und hierbei speziell Schiefergaslagerstätten. Aber es ist zu begrüßen, dass nicht mehr Hydraulic Fracturing als „unkonventionell“ bezeichnet wird. Auf diese Aussage hin entgegnet ein vertreter der BI Frackloses Gasbohren, Herr Ernst Harms-von Quintus-Icilius, der durch eine spezielle Form des Protestes schon vor zweieinhalb Jahren auffiel (siehe Rotenburger Rundschau vom 28.09.2011):
„Unkonventionelles Fracking ist in Niedersachsen gar nicht möglich“
Leider erfährt der Leser nicht, warum das seiner Ansicht nach nicht möglich sein soll. Schließlich wurde 2008 nicht aus reinem Spaß an der Freude mit der Erkundung von Schiefer- sowie Kohleflözgaslagerstätten begonnen. Zudem hat seiner Meinung nach der Erlass für seine Region keine Bedeutung, sondern zementiere nur den aktuellen Status. Schließlich müssen neue Regelungen „konventionelles Fracking und den Umgang mit Lagerstättenwasser mit einschließen“
Dabei zielt der Erlass aber genau darauf ab! Es geht ja um die Wiederaufnahme von Fracmaßnahmen in konventionellen Lagerstätten, was zwischen 1961 bis 2011 problemlos sowie ohne Umweltschäden möglich war. Diese sollen nun nach einer mehrjährigen Debatte unter weitestgehender Ignoranz der schadensfreien Anwendung eines komplizierteren Genehmigungsverfahrens wieder ermöglicht werden. Der Umgang mit Lagerstättenwasser ist tatsächlich nur marginal ein Thema des Erlasses. An eventuell Alternativen der bisher ohne Umweltschäden erfolgten Versenkung in aufnahmefähige Horizonte bzw. an der Rückführung in die Lagerstätten selbst wird derzeit geforscht.
Schließen möchte ich den Artikel mit einem Zitat des Kreiszeitungsartikel an dessen Ende:
Fakt ist: Seit den ersten Fracking-Maßnahmen in Niedersachsen in den 60er-Jahren hat es noch keinen umweltrelevanten Zwischenfall gegeben.
Das wurde nicht nur von den Unternehmen, sondern auch von Wissenschaftlern und Behörden seit Beginn der Debatte kommuniziert. Schade, dass erst jetzt die Medien das zur Kenntnis nehmen.

 

[1] HANS KUSTER & KLAUS-DIETER MEYER (1979): Glaziäre Rinnen im mittleren und nordöstlichen Niedersachsen.In: Eiszeitalter und Gegenwart