Landesregierung von Schleswig-Holstein verdoppelt Förderabgabe auf Erdöl aus ideologischen Gründen

Schleswig-Holstein bzw. die historischen Regionen, die heute vom nördlichsten Bundesland überdeckt werden, ist eine Region mit einer sehr langen Tradition hinsichtlich der Erdölförderung. Erste Ölanzeichen wurden bereits 1856 bei Brunnenbohrungen bei Hemmingstedt in Dithmarschen nachgewiesen. Eine reguläre Förderung begann aber erst 1937 aus der Feldergruppe „Heide“.

Bohr- und Förderinsel "Mittelplate A1" vor der schleswig-holsteinischen Westküste Sukrams

Bohr- und Förderinsel „Mittelplate A1“ vor der schleswig-holsteinischen Westküste ©Sukrams

Nach dem zweiten Weltkrieg wurden weitere Lagerstätten vor allem in Ostholstein entdeckt. Die bedeutendste von ihnen war Plön-Ost, die von 1958 bis 1999 knapp 7,25 Millionen Tonnen Erdöl erbrachte. 1978 gelang der erste Offshore-Erdölfund Deutschlands mit der Entdeckung der Lagerstätte Schwedeneck-See in der Eckernförder Bucht. Aus dieser Lagerstätte konnten zwischen 1984 und 2000 ca. 3,44 Millionen Tonnen gewonnen werden. Der Jackpot wurde aber erst 1980 mit der Entdeckung des Offshore-Feldes Mittelplate vor der holsteinischen Westküste geknackt. Diese Lagerstätte ist die bedeutendste Deutschlands, weshalb Schleswig-Holstein (SH) zum wichtigsten Erdölförderland Deutschlands geworden ist.

Abgesehen von Mittelplate sind inzwischen alle anderen Lagerstätten aufgegeben worden, da sie entweder erschöpft sind oder die Gewinnung bei niedrigen Weltmarktpreisen für Erdöl vor 15 Jahren unrentabel geworden ist. Allerdings verbleibt immer nach Aufgabe einer Lagerstätte ein Großteil, meistens sogar der größte Teil des Erdöls, in der Lagerstätte. Mit fortschreitender Entwicklung von Fördertechnologien oder gar deren Neuentwicklung ist es unter Umständen jedoch möglich, abgeworfene Erdöllagerstätten wiederzuerschließen und noch weitere Anteile des verbliebenen Erdöls wirtschaftlich zu gewinnen.

Mit dem Anstieg der Ölpreise auf über 100 US-Dollar je Barrel (159 Liter) erschien es mehreren Firmen offenbar lukrativ, die Suche nach neuen Erdölvorkommen in SH wieder aufzunehmen sowie die Wiedererschließung aufgegebener Lagerstätten zu evaluieren.

Zu diesen Unternehmen zählen der einstige „Platzhirsch“, die RWE-Dea AG. Ausführlichere Informationen dazu gibt es hier: „RWE Dea: Wiedererschließung von Altfeldern in Schleswig – Holstein“. Aber auch neue Unternehmen am deutschen Markt wie PRD Energy mit kanadischem Ursprung beantragten und erhielten Aufsuchungserlaubnisse. Zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt!

Denn die Debatte um die Standardmethode des Hydraulic Fracturing war 2012 in vollem Gange. Und im Zuge dieser Debatte wurde die Vergabe jeglicher Aufsuchungserlaubnisse für Kohlenwasserstoffe von Bürgerinitiativen und Medien umdeklariert zur Absteckung von Fracking-Claims (zur Schiefergasgewinnung). Ganz vorne mit dabei war der NDR, wie man aus einem frühen Beitrag dieses Blogs vom Dezember 2012 erfahren kann („“Fracking” in Dithmarschen?-Ein Paradebeispiel für die Desinformation des NDR! (Und der Bürgerinitiativen)“. Dabei stellte PRD Energy bereits zuvor klar (Corporate Overview October 2012: PRD New Technology In Mature European Basins):

Broad spectrum of opportunities do not require fracturing

Hydraulic Fracturing war also überhaupt nicht vorgesehen.

Doch das tat nichts zur mehr zur Sache. In vielen Köpfen hatte sich festgesetzt, dass die neu vergebenen Erlaubnisse der Aufsuchung und Gewinnung von Schiefergas dienen sollten, was im Falle der Gewinnung eine Anwendung des Fracverfahrens voraussetzt. Diese Ansicht hatte sich bis auf die Ebene der neu implementierten Landesregierung aus SPD und B’90/Die Grünen von SH und dabei insbesondere in den Kopf des neuen Umweltministers und Schriftstellers Dr. Robert Habeck (B’90/Die Grünen) festgesetzt.

Obwohl weder die Unternehmen angekündigt hatten, Hydraulic Fracturing anzuwenden bzw. es sogar ausschlossen und obwohl in SH kein Schiefergaspotenzial besteht, das dieses Standardverfahren zwingend erfordert, entwickelte sich Dr. Habeck zu einem agilen Vorkämpfer gegen „Fracking“. Er erfand sogar den Phantasiebegriff des „umwelttoxischen Fracking“ Und das, obwohl sein Ministerium auf folgende Frage eine Nichtbeeinträchtigung der Umwelt  bestätigt:

4. Gab es in der Vergangenheit Fracking-Maßnahmen in Schleswig-Holstein ?

Ja, es gab mehrere Bohrungen mit dem Einsatz der Fracking-Methode. Diese Bohrungen fanden zwischen 1955 und 1994 überwiegend im Kreis Plön statt. Es gibt keine Hinweise, dass die Maßnahmen in dem betroffenen Gebiet zu schädlichen Umweltauswirkungen geführt haben.

Dennoch ließ Habeck nichts unversucht, gegen die etablierte Technologie vorzugehen und startete sogar eine Bundesratsinitiative, um das Verfahren zu verbieten und zwar über das Bergrecht. Habecks Begründung dazu, nachzulesen in „Habeck will Fracking-Verbot über das Bergrecht“, SHZ vom 21.02.2014, unterstreicht sein Nichtverständnis naturwissenschaftlicher Fragen:

„Ein modernes Bergrecht muss den Untergrund nicht nur als Ressource, sondern als schützenswerte Lebensgrundlage für Mensch und Natur an der Oberfläche akzeptieren.“

Der tiefe Untergrund, in dem Erdöl und Erdgas vorkommen, ist unbelebt. Er stellt aufgrund seiner Ferne zur Oberfläche und aufgrund seiner Beschaffenheit keine Lebensgrundlage im biologischen Sinne für Mensch und Natur dar. Er ist strenggenommen lebensfeindlich. Andererseits: Ressourcen im biologischen Sinne sind die Lebensgrundlage für Mensch und Natur. Dazu zählt der oberste Bereich des Untergrundes bis in maximal zwei Meter Tiefe, in geowissenschaftlichen Kreisen als „Boden“ im eigentlichen Sinne bekannt. Hinzu kommen noch die süßwasserleitenden Aquifere, die bis maximal 300 Meter Tiefe, im Regelfall aber erheblich flacher, zu finden sind. Nur hat niemand vor, in diesen Bereichen oder in unmittelbarer Nähe dieser zu fracen.

Da es trotz der seit vier Jahren anhaltenden gesellschaftspolitischen Debatte um das bewährte Hydraulic Fracturing bislang zu keiner Änderung des Bundesberggesetzes (BBergG) nach Vorstellung von Bürgerinitiativen und vor allem grünen Politikern gekommen ist (z.B. ein wissenschaftlich nicht begründbares vollständiges „Fracking“-Verbot), versucht es Habeck nun auf einem anderen Weg, die unwahrscheinliche Anwendung des Fracverfahrens in seinem Bundesland zu unterbinden.

Für 2015 veranlasste Habeck nach Pressemeldungen eine Erhöhung der Förderabgabe auf Erdöl von 21 % auf 40 %. Das BBergG sieht eigentlich einen Satz von 10 % vor (§ 31 (2) Satz 1 BBergG):

(2) Die Förderabgabe beträgt zehn vom Hundert des Marktwertes, der für im Geltungsbereich dieses Gesetzes gewonnene Bodenschätze dieser Art innerhalb des Erhebungszeitraums durchschnittlich erzielt wird.

Allerdings räumt das BBergG auch gewisse Spielräume ein. So ist es zum Einen möglich, überhaupt keine Förderabgabe zu verlangen oder den Satz von 10 % zu unterschreiten. Zum Anderen kann die Förderabgabe auf maximal 40 % angehoben werden. Voraussetzungen dazu sind dem § 32 BBergG zu entnehmen:

3. für Bewilligungen und Bergwerkseigentum auf bestimmte Bodenschätze oder in bestimmten Gebieten einen von § 31 Abs. 2 abweichenden Vomhundertsatz oder Bemessungsmaßstab festzusetzen,

soweit dies zur Anpassung an die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Regelungen geboten, zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, zur Abwehr einer Gefährdung der Wettbewerbslage der aufsuchenden oder gewinnenden Unternehmen, zur Sicherung der Versorgung des Marktes mit Rohstoffen, zur Verbesserung der Ausnutzung von Lagerstätten oder zum Schutz sonstiger volkswirtschaftlicher Belange erforderlich ist oder soweit die Bodenschätze im Gewinnungsbetrieb verwendet werden. Dabei dürfen die Abgaben höchstens auf das Vierfache des sich aus § 30 Abs. 3 Satz 1 oder § 31 Abs. 2 Satz 1 ergebenden Beträge erhöht werden.

Erteilte Aufsuchungserlaubnisse für Kohlenwasserstoffe (rote Flächen) in Schleswig-Holstein, Quelle: NIBIS-Kartenserver des LBEG

Erteilte Aufsuchungserlaubnisse für Kohlenwasserstoffe (rote Flächen) in Schleswig-Holstein, Quelle: NIBIS-Kartenserver des LBEG

Habecks Begründung zur Erhöhung auf den Maximalsatz von 40 % ist, dass er Ressourcen schonen will. Er folgt damit der oft zu lesenden und hörenden Ansicht aus ökologistischen Kreisen, man müsse doch noch den Kindern und Enkeln Rohstoffe hinterlassen und darf nicht alles aufbrauchen. Wenn vorangegangene Generationen solche Denkweise an den Tag gelegt hätten, dann hätte die Menschheit nie Bodenschätze anrühren dürfen.

Fakt ist, wir sind nach wie vor auf Erdöl und Erdgas angewiesen und es ist absolut ressourcenschonender, Rohstoffe im eigenen Land zu gewinnen, als sie um die halbe Welt unter energetischen Verlusten zu transportieren. Immerhin vermutet RWE-Dea in den zur Wiedererschließung vorgesehenen Lagerstätten in Ostholstein ein Potenzial von rund 700.000 Tonnen, was ungefähr 3 Supertankerladungen gleichkommt, für die der Ressourcenverbrauch für den Transport entfällt.

Eine Förderzinserhöhung zur Ressourcenschonung ist laut BBergG außerdem nicht vorgesehen, es sei denn, man legt den Schutz sonstiger volkswirtschaftlicher Belange sehr großzügig aus. Somit liegt es nahe, dass Habeck seine Entscheidung aus rein ideologischen Gründen getroffen hat, um die Gewinnung fossiler (Energie-) Rohstoffe möglichst umfassend zu einzuschränken. Andererseits möchte er nicht auf eine lukrative Finanzquelle, dem Offshore-Feld Mittelplate, verzichten. Für offshore-Lagerstätten wurde der Förderzins nach Meldung der SHZ vom 19.12.2014 weniger stark angehoben. Genau betrachtet widerspricht sich Habeck mit seiner Bergründung, in dem er den größten „Ressourcenverbraucher“ weiter laufen lässt, Restvorkommen aber nicht angetastet wissen will. Und das wahrscheinlich aus pekunären Gründen. „Pecunia non dolet“ – Geld stinkt eben nicht.

Aus dem SHZ-Artikel sowie einem weiteren der Kieler Nachrichten ist zu entnehmen, dass die Erdölindustrie sich nachvollziehbarerweise alles andere als begeistert von der Entscheidung des Umweltministers zeigt (es ist schon erstaunlich, dass ein wirstchaftspolitisches Instrument von einem Umweltminister bedient wird). Teilweise haben die Inhaber von Aufsuchungslizenzen bereits Konsequenzen gezogen.

Die Max-Streicher-Gruppe, zu der auch das Bohrunternehmen Drilltec GUT zählt und das unter der Firma Palatina GeoCon am oberrheinischen Erdölfeld „Römerberg“ bei Speyer beteiligt ist, hat bereits seine Aufsuchungserlaubnis „Rosenkranz-Nord“ in Nordfriesland und Schleswig-Flensburg zurückgegeben. RWE-Dea und PRD Energy prüfen, ob ihre Wiedererschließungs- bzw. Explorationsvorhaben unter den neuen Rahmenbedingungen überhaupt noch wirtschaftlich durchführbar wären. Ein viertes kleines Unternehmen namens Central Anglia will seine Explorationsaktivitäten fortsetzen. Scharfe Kritik kommt vom Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.V. (WEG). WEG- Geschäftsführer Josef Schmid bezeichnete die Erhöhung der Förderabgabe in einem Schreiben an Habeck als „investitions- und wirtschaftsfeindlich“ so die SHZ.

Freude über die angekündigten Rückzugpläne bzw. die Neubewertung der Vorhaben kommt stattdessen bei den Gegnern der Explorationsprojekte auf. Denn sie lehnen, obwohl sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Erdölprodukte nutzen, die Erdölgewinnung vor der eigenen Haustür ab. Die Ablehnung rührt vor allem daher, dass von Beginn an zunächst durch die Medien Ängste vor „Fracking“ geschürt worden sind. Darauf sprangen Bürger an und gründeten Initiativen, die wiederum mit sogenannten „Informationsveranstaltungen“ Ängste vor Hydraulic Fracturing schürten und damit, da sie sich als „Experten“ ausgeben oder als solche gehandelt werden, bislang unbedarfte Bürger auf ihre Seite zogen.

Abgesehen davon, dass kaum einer der „Fracking“-Gegner, die regelmäßig die „Verseuchung“ des Grund-/Trinkwassers als Ablehnungsgrund anführen die Frage beantworten können, wo denn das genau und in welchem Umfang geschehen ist, haben die Unternehmen von Anfang an klar gestellt, dass Fracmaßnahmen nicht vorgesehen sind.

An diesen beiden Sachverhalten wird deutlich, dass Habecks Agieren gegen ein bewährtes Verfahren, dass nach Auskunft seines Ministeriums auch in SH ohne Umweltschaden durchgeführt wurde, völlig überflüssig ist. Habeck sollte stattdessen als Umweltminister mehr Zeit in reale und nicht unterstellte Umweltgefährdungen investieren. Wie z.B. in die Analyse und Auswertung von Umweltbeeinträchtigungen, die im Zusammenhang mit der Erzeugung von Biogas tatsächlich und nicht potenziell verursacht werden.

Zudem erscheint die Begründung der Erhöhung der Förderabgabe zur Ressourcenschonung kaum durch das BBergG gedeckt. Vielmehr entsteht der Eindruck, Habeck habe diese Entscheidung getroffen, um die „Erdölsucher“ zu vertreiben und das wegen der wissenschaftlich unbegründeten Furcht vor einer minimalinvasiven Bergbaumethode, wie Peter Heller vom ScienceSkeptical-Blog das Fracverfahren bezeichnete („Minimalinvasiver Bergbau“).

Einen lesenswerten Kommentar zur fragwürdigen Entscheidung sowie deren zu hinterfragender Begründung gibt es bei der SHZ-Online: „Hoher Förderzins: Habecks Trick gegen Fracking“

Pragmatischer als SH geht die niedersächsische Landesregierung vor. Diese hat die Förderabgabe für Erdöl leicht von 19 % auf 18 % und die für Erdgas deutlich von 37 % auf 30 % gesenkt. Die Begründung in der entsprechenden Presseinformation vom 15.12.2014 orientiert sich im Gegensatz zur Begeündung von Habeck eindeutig an den möglichen vom § 32 BBergG zur Anpassung des Abgabesatzes vorgesehenen Möglichkeiten:

Der deutliche Rückgang der in Niedersachsen geförderten Erdöl- und Erdgasmengen in den vergangenen Jahren ist Grund für die Senkung der Abgaben. Der erhebliche Preisverfall der internationalen Rohölpreise seit Juli 2014 lässt für das kommende Jahr eine Beschleunigung dieser Entwicklung erwarten. Dies hat Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit sowie die optimale Nutzung der heimischen Energieressourcen und kann auch viele Arbeitsplätze in überwiegend strukturschwachen Regionen gefährden.

Immerhin scheint die niedersächsische Landesregierung zumindest noch in Teilen einzuschätzen, welche Bedeutung die Erdgas- und Erdölgewinnung für das Land hat. Dem angesprochenen rapiden Förderabfall der Erdgasproduktion könnte entgegengewirkt werden, in dem sich die Regierung verstärkt an den positiven Erfahrungen beim Einsatz der Fractechnologie orientiert und Mut für die Erschließung neuer Potenziale unter Zuhilfenahme dieser Technik zeigt. Das wäre möglich, in dem mehr der Expertise von Fachleuten gefolgt würde, statt unfundierten Befürchtungen die teilweise von Interessengruppen bewusst geschürt werden, Folge zu leisten.

Anti-„Fracking“-Bürgerinitiativen: Lügen-Diffamieren-Ängste schüren-Tatsachen verdrehen

In den vergangenen zwei Wochen wurde in verschiedenen Medien thematisiert, dass die Firma ExxonMobil Production Germany sich eventuell Zustimmung zur in der Bohrung „Bötersen Z11“ geplanten Fracmaßnahme in der Region Rotenburg (Wümme) durch Spenden erkaufen will. Hintergrund dieser Diskussion sind entsprechende Unterstellungen der dort ansässigen Bürgerinitiative „Frackloses Gasbohren“. Dies bewog mich, über das unseriöse Verhalten der „Gegen Gasbohren“-Initiativen einen Artikel zu verfassen. Jeweils drei Beispiele nehmen Bezug auf die in der Überschrift genannten Stichpunkte.

Die Lügen

Anhand folgender  Beispiele sollen exemplarisch Lügen dargestellt werden:

  1. „Gegen Gasbohren“ behauptete im Mai 2012 folgendes: Ist dem Vice-Chef von ExxonMobil bekannt, dass der Konzern für jede durchgeführte Erdgasbohrung in unkonventionellen Lagerstätten eine Subvention bekommt? Wahrscheinlich nicht, warum sonst so eine Aussage wie diese! Einen Beleg für die vermeintliche Subvention führt „Gegen Gasbohren“ nicht an (Quelle). Das ist auch nicht möglich, weil man etwas , was nicht existiert, nicht belegen kann. Basis dieser unhaltbaren Behauptung dürfte eine Anfrage von Stafan Wenzel (inzw. niedersächsischer Umweltminister) sowie Hans-Jürgen Klein (beide B’90/Grüne) sein:Um bis zu 2 Millionen Euro dürfen die in Niedersachsen tätigen Gasförderunternehmen ihre Gas- und Ölförderabgabe bei jeder nicht erfolgreichen Aufschluss- oder Teilfeldsuchbohrung verringern. So sieht es § 23 der Niedersächsischen Verordnung über die Feldes- und Förderabgabe vom 10. Dezember 2010 vor. Die Vorgängerverordnung vom 14. Dezember 2005 sah eine solche Regelung nicht vor. Ebenfalls neu ist die Regelung gemäß § 14 Abs. 5 der Verordnung vom 10. Dezember 2010, die Folgendes beinhaltet: „Vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 wird auf Naturgas, das aus Tonsteinen gefördert wird, in denen es sich gebildet hat, keine Förderabgabe erhoben.“ Zunächst einmal ist die Behauptung, dass die Förderfirmen die Förderabgabe „bei jeder nicht erfolgreichen Aufschluss- oder Teilfeldsuchbohrung verringern [dürfen]“, falsch. Einerseits handelt es sich hierbei um eine „Kann“-Bestimmung, andererseits, und das ist bedeutsamer, würde auch nicht jede entsprechende Bohrung unter diese Regelung fallen, sondern lediglich Bohrungen tiefer 2500 m. Von einer „Subvention“ „für jede durchgeführte Erdgasbohrung in unkonventionellen Lagerstätten“, wie „Gegen Gasbohren“ daherlügt, ist schon gar keine Rede. Und was die Befreiung von Schiefergas von der Förderabgabe betrifft: Dieses wird kommerziell nicht gefördert, sondern bisher zu Testzwecken lediglich in der Bohrung „Damme 3“. Näheres hier und in der entsprechenden Verordnung.
  2. Ebenfalls im Mai 2012 verbreitete „Gegen Gasbohren“ eine Meldung von „Bild.de“, wo folgendes behauptet wurde: „Fracking-Schäden in Völkersen größer als erwartet“ Gemeint sind hiermit Benzolverunreinigungen im näheren Umfeld von Lagerstättenwasserleitungen. Lagerstättenwasser fällt bei nahezu jeder Erdgasförderung an, egal ob das Fracverfahren angewendet wir oder nicht.
  3. Eine oft zu lesende, aber ebenfalls unhaltbare, da unwahre Behauptung (vulgo „Lüge“) ist, dass die Firmen die Zusammensetzung der Fracfluide geheim halten. Sicherlich wurde diese mangels Interesse in der Vergangenhei (bis ca. 2011) nicht an die große Glocke gehängt, dennoch hält sich diese Behauptung bis heute, obwohl im Internet zahlreiche Quellen abrufbar sind, auf denen die konkreten Rezepturen oder zumindest etwaige Zusätze abrufbar sind. Siehe hierzu: Hydraulic Fracturing

Diffamieren

Im Diffamieren tun sich die Bürgerinitiativen ebenfalls hervor.

      1. Ein besonders krasses Beispiel ist der Vorwurf gegenüber Klaus Söntgerath (LBEG), dem Interessenvermischung zwischen seinem regulären Beruf als Bergdirektor beim LBEG und einer Prokura bei einem Unternehmen, das mit Rohstoffen handelt, vorgeworfen wird. Als Beweis wird angeführt: Angeblich soll das Unternehmen auch mit Stoffen handeln, die zum „Fracking“ eingesetzt werden. Es werden Quarzsand sowie Bentonit genannt. Während ersteres tatsächlich als Stützmittel Anwendung finden kann, wird zweiteres nicht für Hydraulic Fracturing eingesetzt. Neben einer unverschämten subjektiven Behauptung „„Machen Sie Menschen glücklich oder zufrieden?“Antwort Herr S. aus G.: “Nein, die meisten Menschen mache ich wütend, so ist es mir letztens wieder in Bad Laer ergangen. Nur wenige sind erfreut, wenn ich sie besuche. “   gesteht  „Gegen Gasbohren“ am Ende dieser Pseudosatire kleinlaut ein:
        Übrigens hat man auf der HP bereits reagiert und  alle Geschäftsbereiche aufgeführt, mit denen man zu tun hat.
        Die Bergbauindustrie ist hier nicht genannt. Trotzdem finden wir das zumindest sehr seltsam!

        Hier die Quelle: Welches Schweinderl hätten S’ denn gern?

      2. Die Bürgerinitiative „Frackloses Gasbohren“ bezichtigte schon vor einigen Monaten (Oktober 2012) Kommunalpolitiker in der Region Rotenburg (Wümme) der Korruption. Aus der „Rotenburger Rundschau“ ist folgendes zu entnehmen: „Nicht akzeptieren könne er (Anmerkung Istvan Adler: gemeint ist der Hassendorfer Bürgermeister Klaus Dreyer) jedoch, wenn falsche Behauptungen gemacht würden, wie die Aussage des Hassendorfers Jochen Richert, die Volksvertreter in den Gemeinden würden beide Hände aufhalten, wenn exxon mit dem Spendenscheck wedelt und die Lebensqualität an einen Großkonzern verscherbeln“(Rotenburger Rundschau).
        Völlig kritiklos, aber eigentlich auch nicht anders zu erwarten, griff der NDR jüngst (28.02.2013) die Thematik „Spenden“ auf  und titelte: „Erkauft sich ExxonMobil Gunst fürs Fracken?“ So kommt bereits o.g. Jochen Richert zu Wort und ein von der BI zusammengestellter „Spendenatlas“ wird verlinkt (genaugenommen ist es ein Link zur Seite der BI, einen Link zum Spendenatlas gibt es nur indirekt und tlw. sind dort aufgeführte Spenden zwar ExxonMobil, aber nicht der Fördergesellschaft EMPG zuzuordnen). Immerhin wird erwähnt, dass es Spenden seitens EMPG schon lange gibt, dennoch wird mit folgender rhetorischer Frage suggeriert, dass die EMPG sich Sympathien erkaufen will, um die geplanten Facmaßnahmen in der „Bötersen Z11“ durchführen zu können: „Aber erkauft sich der Konzern so die Zustimmung für das umstrittene Fracking-Projekt?“ Ein klares „Ja“ oder „Nein“ wird nicht genannt, lediglich dass der Bürgermeister Markus Luckhaus (CDU) eine „angebotene Spende“ zurückweist, um nicht in den Verdacht der Bestechlichkeit zu geraten. Traurig! Denn mit einfacher Recherche (die dem NDR wohl zu kompliziert ist, stattdessen scheint man sich mit der BI zu solidarisieren) hätte herausgefunden werden können, dass a) Spenden schon seit Jahren den Gemeinden durch die EMPG zukommen und b) diese nicht angeboten, sondern angefordert/um diese gebeten werde: „Mit 3.600 Euro schlägt die neue Rutsche des Kindergartens zu Buche, ein großer Happen in Zeiten knapper Haushaltskassen. So griff Ortsbürgermeister Willi Bargfrede zum Hörer und rief einen großen Nachbarn an: die Exxon Mobil, Standort Bellen. Dort gab es das Okay für eine Spende in Höhe von 2.000 Euro die nun übergeben wurde.“ Das Unternehmen schreibt selbst dazu: „ExxonMobil fördert eine Reihe von gemeinnützig anerkannten Projekten im sozialen, karitativen und kulturellen Bereich in den rund 70 Gemeinden, in denen das Unternehmen zumeist über einen längeren Zeitpunkt, teilweise über Jahrzehnte, als Nachbar vor Ort tätig ist.
        Und weiter: „[…]sämtlichen Spenden geht eine entsprechende Spendenanfrage der Begünstigten voraus.“ Das deckt sich 1:1 mit oben erwähnter Anfrage des Ortsbürgermeisters W. Bargfrede und ist ein krasser Widerspruch zur Aussage des NDR, dass Spenden „angeboten“ würden!
      3. Und um in der Region zu bleiben: Vor wenigen Tagen berichtete die „Rotenburger Rundschau“ (12.03.2013) vom 2. Runden Tisch bezüglich Wassermonitoring im Rahmen der geplanten Fracmaßnahmen in der Bohrung „Bötersen Z11“. Laut Presse demonstrierten „einige wenige Mitglieder der BI Frackloses Gasbohren“ dagegen. Einer der Demonstranten, in Atemschutzmaske verkleidet, wurde folgendermaßen beschrieben: „Besonders lautstark äußerte sich Peter Paulitsch, der eine Sauerstoffmaske zur Demo mitgebracht hatte, gegenüber Stadtwerkechef David. Paulitsch bezeichnete die exxon-Vertreter mehrfach als Gnome und sagte: „Das ist ekelig, wenn die sich da zusammensetzen und zwei Stunden rumblubbern.““Na das grenzt ja wohl schon knallhart an den Straftatbestand der Üblen Nachrede. Zu seinem Glück nannte Herr Paulitsch keine Namen. Eine Strafanzeige wäre ihm gewiss.

Ängste schüren

Das Schüren diffuser Ängste ist ein weiteres Talent der Bürgernitiativen. So wird regelmäßig behauptet, dass durch Fracturing das Grundwasser/Trinkwasser, was gerne fälschlicherweise gleichgesetzt wird, kontaminiert werden könnte oder sogar bereits kontaminiert wurde.

    1. Aktuell läuft eine Kampagne der bezüglich Umweltschutz (den ich grundsätzlich befürworte) radikal auftretenden Vereinigung „Campact“ gegen Hydraulic Fracturing, deren Aktion mit „Fracking stoppen-keine Chemie ins Grundwasser!“ betitelt ist. Allein diese Parole, die in ihrem Stil stark an andere radikale Gruppen, wie z.B. Autonome (egal ob „links“ oder „rechts“) erinnert, schürt Angst, indem sie unterstellt, das ins Grundwasser „Chemie“ (gemeint sind wahrscheinlich Chemikalien, Naturschützer sind jedoch oft in Bezug auf Naturwissenschaften wenig bewandert), die zudem auch noch grundsätzlich gefährlich ist (nach meiner Ansicht werden Chemikalien als Synonym für „Gift“ benutzt) durch Hydraulic Fracturing eingebracht wird. Tatsächlich ist seit der Erstanwendung des Verfahrens vor 65 Jahren kein einziger Fall dokumentiert, indem Hydraulic Fracturing zu einer Trinkwasserkontamination führte. Das bestätigen verschiedene Behörden in den USA, wie z.B. die Oberste Umweltshutzbehörde der USA, die Environmental Protection Agency (EPA). Die EPA-Chefin Lisa Jackson wurde bei einer offiziellen Anhörung wie folgt im Jahre 2011 zitiert, als schon Behauptungen gestreut wurden, das dass Verfahren zu Kontaminationen geführt hätte: “I am not aware of any proven case where the fracking process itself affected water.” Quelle. Diese Ausage wurde in ähnlicher Form 2012 von L. Jackson bestätigt: „In no case have we made a definitive determination that the fracking process has caused chemicals to enter groundwater.“ Quelle. Und wenn das noch nicht genug ist, es gibt zahlreiche weitere offizielle Quellen ähnlichen Inhalts.
    2. Oftmals wird gerne auch das Lagerstättenwasser sowie dessen Entsorgung in aufnahmefähige geologische Horizonte thematisiert, um gegen Hydraulic Fracturing zu „argumentieren“. Nur hat das Anfallen von Lagerstättenwasser mit Hydraulic Fracturing rein gar nichts gemein. Denn dieses Wasser, eigentlich ein im Regelfall hochsalinare Sole, fällt bei jeder Erdgasförderung an. Dieses Lagerstättenwasser wird entweder in ehemalige Erdöl-oder Erdgaslagerstätten verbracht oder in andere aufnahmefähige Horizonte. Befürchtet wird, dass dieses Wasser in Trinkwasserhorizonte aufsteigen könnte. Eine plausible Antwort, wie das geschehen könnte, können die Bürgerinitiativen allerdings nicht anbieten.
    3. Erdbeben: Es wird häufig behauptet, dass die Gefahr bestünde, dass Hydraulic Fracturing Erdbeben auslösen könnte. Als Beweis wird gerne das Beben von Blackpool 2011 in Großbritannien angeführt, welches eine Magnitude von max. 2,3 auf der Richterskala aufwies. Der „British Geological Survey“ äußert sich dazu: „The BGS are unable to conclusively say if the magnitude 2.3 ML earthquake that occurred near Blackpool on 1 April 2011 at 02:34 was related to ongoing hydraulic fracturing“ und: „We would not expect an earthquake of this size to cause any damage.“ Quelle. Trotz dieser Aussage werden gerne die im Inland im Umfeld von Erdgaslagerstätten aufgetretenen Beben dem Hydraulic Fracturing zugeschrieben, obwohl zum entsprechenden Zeitpunkt kein Hydraulic Fracturing durchgeführt wurde. Dass mit der Erdgasförderung in großen und sehr großen Lagerstätten Beben aufgrund der Druckentlastung induziert werden können, ist bekannt (Erdgasfeld Groningen, die NAM hat ein entsprechendes „Schadeformulier“ eingerichtet), hat aber mit Hydraulic Fracturing rein gar nichts zu tun.

Tatsachen verdrehen

Ja, in diesem Bereich sind die Gegner des Hydraulic Fracturings, genaugenommen der inländischen Erdgasförderung, was ja gerne gleichgesetzt wird, ganz groß.

    1. Seit einigen Monaten werden Aufsuchungserlaubnisse z.B. an das kanadische Unternehmen PRD Energy mit Dependance in Berlin vergeben. Diese Gebiete werden gerne zu „Fackinggebieten“ umgewidmet, obwohl sie erdölhöffige Strukturen (Doggertröge) überdecken oder aber auch direkt ehemalige Erdölfelder. Das Unternehmen PRD Energy stellt diesbezüglich ganz klar heraus, dass es in entsprechenden Gebieten Erdöllagerstätten (wieder-)erschließen will. Das hindert aber z.B. den „Arbeitskreis Fracking Braunschweiger Land“ nicht daran folgendes zu behaupten: „Das kanadische Unternehmen PRD Energy will ab 2013 vor unserer Braunschweiger Haustür Öl und Erdgas unter Einsatz von Fracking-Technologie fördern!“ Als Beleg wird die Firmenpräsentation mit den Seiten 5 und 8 angeführt. Nur geht daraus nicht hervor, das „Fracking“ angewendet werden soll. Stattdessen wird sowohl  auf Seite 6 Broad spectrum of opportunities do not require fracturing“ sowie Seite 15 PRD fields examined do not require fracture stimulation to be economic“ herausgestellt, dass Hydraulic Fracturing nicht geplant ist. Völlige Tatsachenverdrehung! Quelle.
    2. Ein sehr extremes Beispiel der Tatsachenverdrehung fand in den letzten Monaten in Bayern statt. Dort sollten in unmittelbarer Nähe zur Lagerstätte „Breitbrunn-Eggstätt“, die mittlerweile als Erdgasspeicher genutzt wird, zwei Bohrungen zur Untersuchung des „Burdigal“ und des „Chatt“ auf eventuelle Gasführung durchgeführt werden. Letzten Endes zog sich die dort explorierende Firma, die RAG aus Österreich, vom Standort zurück. Interessant dabei ist, dass die RAG ihren ursprünglichen Standort der Bohrung aufgrund von Bürgerprotesten aufgegeben hat und einen alternativen Standort wählte. Aber auch der zweite Standort, weit außerhalb jeglicher Schutzgebiete, wurde abgelehnt. Es wurde als Begründung des Protestes u.a. Hydraulic Fracturing angeführt, obwohl dieses nicht zur Debatte stand. Weiterhin wurde behauptet, dass „im Naturschutzgebiet“ gebohrt werden soll. Tatsächlich befand sich der geplante Aufschlagpunkt der Bohrung 2 km unterhalb des Sees (NSG), der Ansatzpunkt jedoch deutlich außerhalb. Belege können anhand von Tante Gugel selbst gesucht werden (Stichworte: „Erdgasbohrung Mauerkirchen“). Es gibt genug Belege dazu.
    3. Man könnte es auch unter der Teilüberschrift „Lügen“ anführen, es passt aber auch gut in diese Rubrik: Eine ganze Reihe unbelegter bzw. bereits widerlegter Aussagen hat der „Arbeitskreis Fracking Braunschweiger Land“ in einem Pamphlet zusammengefasst Fracking-Umstrittenes Verfahren zur Gewinnung von Erdgas“Allein der Titel ist schon falsch, da „Fracking“ kein Verfahren zur Gewinnung von Erdgas ist, sondern darunter lediglich das hydraulische Aufbrechen von Gestein zu verstehen ist. Insgesamt würde es den Rahmen dieses Artikels sprengen, sämtliche und oftmals ohne Beleg angeführten Behauptungen zu behandeln. Ich möchte mich daher nur auf drei Beispiele, die an Unseriösität und/oder mangelhafter Sachkenntnis kaum zu übertreffen sind, beschränken. „Bereits seit ca. 35 Jahren werden in Deutschland sogenannte Bohrlochbehandlungen mit Wasser und Chemikalien bei konventionellen Gas­ und Ölbohrungen durchgeführt. Diese Stimulierungen erfolgen ausschließlich an vertikalen Bohrungen,[…]“ (Abschnitt 1.1 der „infobroschüre“). Diese Behauptung ist in mehrfacher Hinsicht falsch. Zunächst einmal fanden erste Fracmaßnahmen bereits in den 1950er Jahren in Ölbohrungen statt und die eingesetzte Fracflüssigkeit war dabei mitnichten ein Gemisch aus Wasser und Chemikalien (Wasser ist übrigens auch eine Chemikalie!), sondern Öl (siehe dazu Hydraulic Fracturing). Bereits 1961, also ebenfalls weit vor 35 Jahren, wurde die erste Erdgasbohrung gefract („Rehden 15“, 26.07.1961, Quelle). Zudem entspricht es nicht den Tatsachen, dass bisher nur in vertikalen Bohrungen gefract wurde. Die erste horizontale Bohrung, in der mehrere Fracmaßnahmen durchgeführt wurden, war die „Söhlingen Z10“ aus dem Jahr 1995 (Quelle). Quellen als Beleg für die vom „AK Fracking“ getätigten Äußerungen werden nicht genannt.„Dort (Erdgasfeld Söhlingen) war Benzol über ungeeignete Leitungen in Boden und Grundwasser entwichen. Blutuntersuchungen zweier Anwohner zeigten deutlich erhöhte Quecksilber­ und Benzolwerte.“ heißt es in Abschnitt 2.6. Als Beleg wird ein Beitrag der Sendung „Markt“ des NDR vom 21.02.2011 angeführt. Die angeblich „deutlich“ erhöhten Werte sowie die Durchschnittswerte, die diese Behauptung untermauern werden nicht angeführt und wurden nach meiner Erinnerung auch nicht in der Sendung genannt. Tatsächlich ließen die Anwohner ihr Blut von zwei Toxikologen, u.a. der gerne vom NDR hinzugezogene Dr. Hermann Kruse (Kiel), untersuchen. Die Untersuchung ergab weder für Benzol noch für Quecksilber eine erhöhte oder gar deutlich erhöhte Konzentration im Blut der Anwohner (Quelle). Hier offenbart sich ein typisches Verhalten hinsichtlich der Debatte ökologischer Problemstellungen. Inhalte aus TV-Sendungen werden ungeprüft übernommen und als Argumentationshilfe hinzugezogen. Wissenschaftliche Auswertungen werden hingegen ignoriert.Und in Abschnitt 2.7 heißt es dann: „In vielen Fällen wurden Brunnen auch durch aufsteigende Frac-­Flüssigkeiten vergiftet.“ und weiter: „Eine erdrückende Beweislast widerspricht jedoch den Behauptungen der Fracking-­Unternehmen.“ Als Beweis wird eine Zusammenstellung von Abraham Lustgarten genannt (Quelle), aus der jedoch hervorgeht, dass es zwar Leckagen an Injektionsbohrungen kam, ein direkter Zusammenhang mit Fracaktivitäten oder gar eine „Vergiftung“ von Brunnen durch Fracflüssigkeiten und somit eine „erdrückende Beweislast“ ist daraus jedoch nicht ableitbar sondern eher der Phantasie des Verfassers dieser Desinformationsbroschüre des „AK Fracking“ entsprungen. Die übrigen Ausführungen dieses Pamphlets sind von ähnlicher zweifelhafter Qualität.

Zusammenfassend ist also festzustellen, dass die gegen die inländische Erdgasförderung agierenden Bürgerinitiativen sich äußerst fragwürdiger bis nicht tolerierbarer Methoden bedienen, um ihr Anliegen in die Öffentlichkeit zu bringen und dieses Anliegen durchzusetzen. Was erschreckenderweise noch dazukommt ist, dass diesem Verhalten durch öffentlich-rechtliche Sendeanstalten wie z.B. dem NDR ein Forum geboten wird.